Also ist das Konto auf dass das Geld eingezahlt wurde durch einen Deiner Gläubiger gepfändet?
In dem Fall sieht es erstmal so aus, dass der Betrag an den Gläubiger ausgezahlt wird der das Konto gepfändet hat und so wenigstens einen Teil der Schulden die Du produziert hast, beglichen wurde.
Was der Schuldnerberater meint, ist dass Du keinen Gläubiger mehr freiwillig Geld geben darfst, weil Dir dies in einem Insolvenzverfahren als absichtliche Benachteiligung der anderen Gläubiger ausgelegt werden könnte (Anton Schlecker lässt grüßen).
Da sich der Gläubiger das Geld aber durch eine Zwangsmaßnahme gesichert hat, ist das erstmal unschädlich.
Sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte der Insolvenzverwalter (nicht Du) ggf. einen Fall von inkongruenter Deckung nach § 131 InsO geltend machen und die Zahlung anfechten. Dann müsste der Gläubiger den Betrag an den Verwalter erstatten, der den Betrag dann nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger verteilt.
Zu der Frage nach Deinen „Rechten“:
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gegenüber der Stadt:
Keine. Auch wenn sie das Geld nicht auf das von Dir erbetene Konto überwiesen hat, ist es trotz der Überweisung auf das gepfändete Konto in Deinen Machtbereich gelangt. Das Du überschuldet bist und das Konto gepfändet wurde und das Geld an einen anderen Gläubiger ausgezahlt wird, ist nicht der Fehler der Stadt.
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gegenüber dem Gläubiger / Gerichtsvollzieher der gepfändet hat:
Keine, sofern die Pfändung zurecht erlassen wurde. Zur Rechtmäßigkeit der Pfändung konnte ich dem Sachverhalt nichts entnehmen.
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gegenüber der Bank bei der das gepfändete Konto liegt:
Sofern noch nicht geschehen, könntest Du bei der Bank beantragen das Konto, als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen. Dadurch würde monatlich ein bestimmter Betrag gesichert werden, der nicht gepfändet werden kann und der Sicherung Deines Lebensunterhaltes dient.
Nach deutschem Recht darf jeder Verbraucher maximal ein P-Konto haben. Sollte Dein zweites Bankkonto bereits als P-Konto geführt werden, scheidet diese Möglichkeit aus.
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gegenüber der Gesamtheit Deiner Gläubiger:
Du hast das Recht arbeiten zu gehen, Deine Lebensgewohnheiten einzuschränken und Dich solange abzustrampeln bis Du Deine Schulden beglichen hast.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer