Hallo,
ziehen nach 2 Jahren aus einer Wohnung aus. Im Gästezimmer war ein alter dreckiger Teppich. Diesen haben wir mit Zustimmung des Vermieters (leider nicht schriftlich, aber mit meinem Mann als Zeugen) entfernt (und weggeworfen) und einen schönen Korkboden verlegt. Nun sollen wir den Korkboden beim Auszug entfernen - obwohl im Mietvertrag nur steht, dass wir die Wohnung besenrein übergeben müssen. Beim Einzug haben wir schon alle Wände gestrichen.
Was sollen wir tun? Wie ist die Rechtslage? Brauchen wirklich dringend Hilfe…
Danke! VG, moniver
hallo moniver,
da habt ihr wohl einen der dümmsten vermieter erwischt.
Wendet euch doch an den „mieterschutzbund“ (google) in eurer nähe, die haben die besten empfehlungen.
viel erfolg, vg. HPW
Hallo,
ziehen nach 2 Jahren aus einer Wohnung aus. Im Gästezimmer war
ein alter dreckiger Teppich. Diesen haben wir mit Zustimmung
des Vermieters (leider nicht schriftlich, aber mit meinem Mann
Verwandtschaft als Zeuge ist immer eine sehr unglaubwürdige Sache und kann einen wie man sieht schnell einholen
-gibt es Bilder von dem Teppich
Es ist in diesem Falle nur eine Einigung mit dem Vermieter möglich, bzw. vielleicht gibt es ja auch schon einen Nachmieter der den Korkboden, der doch nach 2 Jahren bestimmt noch ohne irgendwelche Beschädigungen ist gern übernimmt
als Zeugen) entfernt (und weggeworfen) und einen schönen
Korkboden verlegt. Nun sollen wir den Korkboden beim Auszug
entfernen - obwohl im Mietvertrag nur steht, dass wir die
Wohnung besenrein übergeben müssen. Beim Einzug haben wir
schon alle Wände gestrichen.
Was sollen wir tun? Wie ist die Rechtslage? Brauchen wirklich
dringend Hilfe…
Wenn nichts anderes als das die Wohnung bei Auszug besenrein übergeben wird im Mietvertrag steht und die Mietzeit deffinitiv 2 Jahre sind dann braucht nichts gemacht werden, denn die netten Schönheitsreperaturen zu denen ein Mieter verpflichtet ist fangen meines Wissens erst ab dem dritten Jahr an und sind dann auch Raummäßig unterschiedlich gestaffelt… was verlangt der Vermieter… zeigt ihm doch das es schriftlich im Mietvertrag steht. Ist die Wohnung aber in grellen Farben gestrichen kann er schon verlangen das diese gestricken wird und zwar in gedeckten Farben, sprich weiß beige etc.
Ich hoffe es war eine kleine Hilfe.
Viele Grüße
Margret
Danke! VG, moniver
Hallo Moniver,
leider geht aus eurer Anfrage nicht hervor, ob und wozu der Vermieter als neuen Bodenbelag zugestimmt hat. Wurde der Korkboden z.B. verklebt? Dann wäre es fast eine „bauliche Veränderung“, die bei Auszug wieder in den Oiginalzustand (sprich blanker Estrich oder Beton) zurück zusetzen ist. Die Erlaubnis zur Entsorgung des Teppichs hattet ihr ja…
Vielmehr wundert mich die Tatsache, dass ihr bei Einzug die Wände habt streichen müssen. Schönheitsreparaturen, wozu streichen gehört, stehen eingentlich nur alle 5-7 Jahre an und können bei einer nur 2jährigen Bewohnung nicht eure Aufgabe sein!
Das würde ich dem Vermieter mitteilen und darauf hoffen, dass er euch bezüglich des Bodenbelags entgegen kommt.
Rechtlich sehe ich leider keine großen Chancen für euch. Also vertraut auf das Menschliche.
Drück euch die Daumen!
VG Henrik
Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,
es bleiben bei der Beschreibung Ihres Falls doch Fragen offen, dass ich nicht klar darauf antworten kann. Dies soll Ihnen also zunächst als eine erste Leitlinie bei Ihrer weiteren Vorgehensweise dienen.
Nachdem Sie vor der Einbringung des Bodenbelags keine Regelung mit dem Vermieter getroffen haben, was im Falle Ihres Auszuges geschehen soll, müssen Sie mit der allgemeinen Regeln zurechtkommen. Nachdem Ihnen der Bodenbelag gehört, müssen Sie diesen, sofern Sie nicht mit dem Vermieter eine andere Regelung treffen können, so wie Ihre Möbel vor der Rückgabe entfernen. Wenn der zu Beginn mitvermietete Teppich abgewohnt war, müssen Sie diesen nicht wieder ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Witter, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München
Disclaimer:
Die hier niedergelegte Antwort habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie erfolgt kostenlos, unverbindlich und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich vor allem um keine Rechtsberatung, sondern um meine persönliche und unverbindliche Meinung. Wenn ich in meiner Antwort nicht bereits besonders darauf hingewiesen habe, sollte diese grundsätzlich keine professionelle Rechtsberatung ersetzen.
Bei Auszug Boden entfernen?
Wenn der Vermieter den Boden nicht haben möchte muß du ihn herraus nehmen.
Aber du brauchst keinen anderen Boden hinein legen den wenn es heist Besenrein ist nur ein PVC Boden in einer Wohnung
Gruß und Kuss
Arbeitsdoll
Hallo Moniver,
leider geht aus eurer Anfrage nicht hervor, ob und wozu der
Vermieter als neuen Bodenbelag zugestimmt hat. Wurde der
Korkboden z.B. verklebt?
=> Der Vermieter hat zugestimmt und der Boden wurde nicht verklebt, nur schwimmend verlegt.
Dann wäre es fast eine "bauliche
Veränderung", die bei Auszug wieder in den Oiginalzustand
(sprich blanker Estrich oder Beton) zurück zusetzen ist. Die
Erlaubnis zur Entsorgung des Teppichs hattet ihr ja…
=> Stimmt!
Vielmehr wundert mich die Tatsache, dass ihr bei Einzug die
Wände habt streichen müssen.
=> Das fanden wir eigentlich ganz gut, man kanns so streichen wie man möchte und hat beim Auszug keine Arbeit mehr.
Schönheitsreparaturen, wozu
streichen gehört, stehen eingentlich nur alle 5-7 Jahre an und
können bei einer nur 2jährigen Bewohnung nicht eure Aufgabe
sein!Das würde ich dem Vermieter mitteilen und darauf hoffen, dass
er euch bezüglich des Bodenbelags entgegen kommt.
=> Danke, können es ja mal probieren… Ist ein ganz schlimmer schwäbischer Vermieter…!
Rechtlich sehe ich leider keine großen Chancen für euch. Also
vertraut auf das Menschliche.Drück euch die Daumen!
VG Henrik
Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,
es bleiben bei der Beschreibung Ihres Falls doch Fragen offen,
dass ich nicht klar darauf antworten kann. Dies soll Ihnen
also zunächst als eine erste Leitlinie bei Ihrer weiteren
Vorgehensweise dienen.
Nachdem Sie vor der Einbringung des Bodenbelags keine Regelung
mit dem Vermieter getroffen haben, was im Falle Ihres Auszuges
geschehen soll, müssen Sie mit der allgemeinen Regeln
zurechtkommen. Nachdem Ihnen der Bodenbelag gehört, müssen Sie
diesen, sofern Sie nicht mit dem Vermieter eine andere
Regelung treffen können, so wie Ihre Möbel vor der Rückgabe
entfernen. Wenn der zu Beginn mitvermietete Teppich abgewohnt
war, müssen Sie diesen nicht wieder ersetzen.Mit freundlichen Grüßen
Thomas Witter, Kaufmann der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft und Bauingenieur, München
Danke für Ihre Antwort… Da das Menschliche bei diesem extrem schwäbischen Vermietern gar nicht mehr funktioniert, müssen wir den Boden wohl rausreißen…
Disclaimer:
Die hier niedergelegte Antwort habe ich nach bestem Wissen und
Gewissen erteilt. Sie erfolgt kostenlos, unverbindlich und
ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt
sich vor allem um keine Rechtsberatung, sondern um meine
persönliche und unverbindliche Meinung. Wenn ich in meiner
Antwort nicht bereits besonders darauf hingewiesen habe,
sollte diese grundsätzlich keine professionelle Rechtsberatung
ersetzen.
Hallo,
zu unterscheiden sind hier zwei Dinge:
- Gab es eine Zustimmung des VM zur Entfernung des alten Teppichbodens udn Verlegung des Korkbodens?
Offensichtlich ja. - Umfasste diese Zustimmung auch die Genehmigung den Korkboden bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung zu belassen (Stichwort: Verzicht auf Rückbau)?
Dies dürfte abhängig von der konkreten, auch mündlich möglichen, Vereinbarung sein, die damals getroffen wurde.
Generell gilt aber, dass nicht jede Genehmigung zur Veränderung der Mietsache auch automatisch den Verzicht auf den Rückbau beinhaltet.
Die bauliche Veränderung der Mietsache und deren Schicksal bei Mietende hat auch nichts damit zu tun, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, da letzteres nur die Verpflichtung zur Duchführung Schönheitsreparaturen entfallen lassen könnte.
Noch etwas formales: Der Ehemann kann nur dann Zeuge sein, wenn er nicht Mieter im Mietvertrag war.
Letzendlich müßtet Ihr beweisen können, dass die Genemigung des VM zur Veränderung des Bodenbelags den Verzicht umfasste, den Korkboden bei Auszug zu entfernen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.
Gruß
sebastian
Hallo,
zu unterscheiden sind hier zwei Dinge:
- Gab es eine Zustimmung des VM zur Entfernung des alten
Teppichbodens udn Verlegung des Korkbodens?
Offensichtlich ja.- Umfasste diese Zustimmung auch die Genehmigung den
Korkboden bei Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung
zu belassen (Stichwort: Verzicht auf Rückbau)?
Dies dürfte abhängig von der konkreten, auch mündlich
möglichen, Vereinbarung sein, die damals getroffen wurde.
Generell gilt aber, dass nicht jede Genehmigung zur
Veränderung der Mietsache auch automatisch den Verzicht auf
den Rückbau beinhaltet.Die bauliche Veränderung der Mietsache und deren Schicksal bei
Mietende hat auch nichts damit zu tun, dass die Wohnung
besenrein zu übergeben ist, da letzteres nur die Verpflichtung
zur Duchführung Schönheitsreparaturen entfallen lassen
könnte.Noch etwas formales: Der Ehemann kann nur dann Zeuge sein,
wenn er nicht Mieter im Mietvertrag war.Letzendlich müßtet Ihr beweisen können, dass die Genemigung
des VM zur Veränderung des Bodenbelags den Verzicht umfasste,
den Korkboden bei Auszug zu entfernen.
=> Hallo, wir hatten nicht explizit die Genehmigung, dass der Boden auch beim Auszug drinbleiben kann. Haben aber auch nichts Gegenteiliges gehört. Doof is halt nur dass der VM sich kurzfristig entschlossen hat uns das Rausreißen zu empfehlen und nicht schon vor zwei Monaten bei der Kündigung…
Aber wie ich das sehe müssen wir wohl oder übel den Boden rausreissen…
Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.
Gruß
sebastian
Hallo,
wollte nur vom Ergebnis berichten: Wir mussten den Boden rausnehmen. Keine Chance sonst. Aber: weil es schwimmend verlegt war, ging das relativ flott mit dem Korkboden. Meine Lektion: Immer ALLES schriftlich geben lassen…
Danke nochmal für Eure Tipps!
Hallo,
wollte nur vom Ergebnis berichten: Wir mussten den Boden rausnehmen. Keine Chance sonst. Aber: weil es schwimmend verlegt war, ging das relativ flott mit dem Korkboden. Meine Lektion: Immer ALLES schriftlich geben lassen…
Danke nochmal für Eure Tipps!.