Hallo!
Folgende Situation:
unglücklicherweise habe ich beim Einzug den alten und siffigen Teppich aus der Wohnung entfernt und schönen Laminat verlegt. Dieses möchte der Vermieter nicht übernehmen.
Jetzt verlangt der Vermieter allerdings, dass ich die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zurück lassen muss, also mit Teppich (da für mich günstiger). Bin ich gezwungen wieder Bodenbelang (Teppich) zu verlegen? Wenn ja, muss ich auch Fußleisten verlegen? Wo finde ich den Passus im Gesetz?
Mit dem Vermieter war damals mündlich abgesprochen, dass ich den Teppich aus dem Wohnzimmer entferne und dann Laminat verlege. Für den Flur hat er mir sogar etwas Geld für das Laminat dazu gegeben. Ich meine er hätte doch sowieso einen neuen Teppich kaufen müssen, da ich die Wohnung mit dem Teppichboden nicht genommen hätte. Und nun spekuliert er wohl darauf, dass ich ihm das schöne Laminat kostenfrei überlasse.
Muss im Mietvertrag stehen das ein Teppich vorhanden war oder wird das vorausgesetzt. ODER: Muss drin stehen das keiner drin war??
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!!