Bei Auszug: Bodenbelag und Fußleisten Pflicht?

Hallo!

Folgende Situation:

unglücklicherweise habe ich beim Einzug den alten und siffigen Teppich aus der Wohnung entfernt und schönen Laminat verlegt. Dieses möchte der Vermieter nicht übernehmen.

Jetzt verlangt der Vermieter allerdings, dass ich die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zurück lassen muss, also mit Teppich (da für mich günstiger). Bin ich gezwungen wieder Bodenbelang (Teppich) zu verlegen? Wenn ja, muss ich auch Fußleisten verlegen? Wo finde ich den Passus im Gesetz?

Mit dem Vermieter war damals mündlich abgesprochen, dass ich den Teppich aus dem Wohnzimmer entferne und dann Laminat verlege. Für den Flur hat er mir sogar etwas Geld für das Laminat dazu gegeben. Ich meine er hätte doch sowieso einen neuen Teppich kaufen müssen, da ich die Wohnung mit dem Teppichboden nicht genommen hätte. Und nun spekuliert er wohl darauf, dass ich ihm das schöne Laminat kostenfrei überlasse.

Muss im Mietvertrag stehen das ein Teppich vorhanden war oder wird das vorausgesetzt. ODER: Muss drin stehen das keiner drin war??

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!!

Hey,

eine Frage die wichtig für den Sachverhalt ist: Habt ihr ein Übergabeprotokoll? Da steht drin was deins ist und Vermietereigentum, wenn ja was steht bei Bodenbelag? Habt ihr im Mietvertrag garnichts geregelt, wegen der Laminatumbaumaßnahme?

Eigentlich müssetest du von deinem Vermieter eine Genehmigung haben, denn beim Laminat verlegen will man ja auf beiden Sieten eine Sicherheit…?!

Ja, du hast das richtig erfaßt dein Vermieter spekuliert auf die kostenfreie Übernahme des Laminates.
Im Mietvertrag muß alles aufgeführt sein, was du mietest.
Also schau mal genau nach was dort drin steht.
Viel Glück
Gruss Barbara Natzschka

hallo,

selbstverständlich kann der mieter verlangen, dass das laminat entfernt wird. gibt es etwas schriftliches, dass der vermieter laminat wünschte wegen des alten teppichs?

gibt es ein übergabeprotokoll, in dem steht, dass der teppich total fertig gewesen ist? dann hätten Sie eine gute chance, den teppich NICHT ersetzen zu müssen! gibt es zeugen, dass der teppich tatsächlich hin gewesen ist?
letztlich ist es sache des vermieters den alten teppich auszutauschen - aber sie haben dies getan! nicht der vermieter!
im mietvertrag muss so etwas „banales“ wie ein teppich nicht aufgeführt sein.

somit endet hier eine professionelle beratung. ich lege Ihnen ans herz, den nahegelegensten mieterverein aufzusuchen, bzw. in eine beratung bei einem mietrechtsanwalt zu investieren.

mfg,
udo

Hallo markalicious1,

danke für die Anfrage, ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten.
Ich weiß nicht, ob es bei der Wohnungsübergabe ein Übernahmeprotokoll gegeben hat. Darin müsste stehen, dass der alte Teppich von dir durch Laminat ersetzt wird, sowie das du für das Laminat im Flur vom Vermieter sogar einen Geldzuschuss erhalten hast. Des weiteren sollten sämtliche Mängel, welche dir auffielen festgehalten sein. Das Protokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben worden sein.
Alles andere, was beim Auszug aus der Wohnung wieder so hergerichtet werden muss, sprich den Urzustand der Wohnung, was z.B. Malerarbeiten angeht oder eben Rückbau von Baumaßnahmen, wie z.B. das Verlegen/Herausnehmen von Laminat, muss im Mietvertrag geregelt sein.
Gab es kein Übernahmeprotokoll und du hast keinen Zeugen für die Aussagen, welche du mit dem Vermieter abgesprochen hast, dann steht hier Aussage gegen Aussage (schwierig mit der Beweislast). Ich rate dir eventuell noch mal zu einem ruhigen Gespräch mit dem Vermieter, damit du das Laminat nicht herausnehmen musst, jedoch einen finanziellen Ausgleich erhalten möchtest. Sollte er darauf nicht eingehen wollen, bleibt dir höchstwahrscheinlich nichts anderes übrig, als es zu entfernen und wieder Auslegware bzw. Teppich zu verlegen. Ich denke aber, dass du im Nachhinein keine Fußleisten mehr anbringen musst, wenn der Teppichboden fachmännisch und gut verlegt wird.
Sollte es trotz allem zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter kommen, rate ich dir, einen Verbraucherschutz, Mieterbund bzw. -verein aufzusuchen, dort sind Fachleute, die dir ganz sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen

Hallo,
eine mündliche Vereinbarung kann Teil des Mietvertrages sein. Allerdings: … Die Beweislast für das Zustandekommen der mündlichen Vereinbarung liegt allerdings in vollem Umfange bei demjenigen, der sich darauf beruft (BGH, Urteil v. 21.9.2005, XII ZR 312/02, NJW 2006, 138). (http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht_ve…)

haben Sie Zeugen für die mündliche Vereinbarung? Haben Sie Belege für die Geldzahlung für den Flur?
Gibt es ein Übergabeprotokoll, der den Zustand des Teppichs belegt?

Wenn es das alles nicht gibt, heißt es wahrscheinlich, dass ein Teppichboden von Ihnen gelegt werden muss und wenn Fußleisten beim Einzug drin waren dann auch Fußleisten.
Eine Wohnung wird gemietet wie besehen, es sei denn ein Übergabeprotokoll fixiert Mängel, die der Vermieter dann regulieren muss bzw. die bei Auszug dem Mieter nicht angelastet werden dürfen.

So hoffe ich für Sie, dass Sie Zeugen haben.
Viel Glück
elfriede

Hallo,

der Vermieter ist nicht verpflichtet das Laminat zu bezahlen. Das hätte man vorab klären müssen. Er hat gestattet dieses statt Teppichboden zu verlegen. Im Flur hat er sich beteidigt, vermutlich weil er sonst einen Neuen hätte legen müssen.
Der übrige schien noch nutzbar zu sein, sonst hätten sich ja beide Parteien damals einigen können.
Das Laminat kann man liegen lassen, wenn’s normal weiter nutzbar ist, muß kein neuer Teppichboden verlegt werden. Wenn aber der Mieter das mitnehmen will, dar das im Flur, wo der Vermieter sich beteidigt hat nicht mitgenommen werden. In der übrigen Wohnung muß der Bodenbelag aber wieder #Nutzbar hergestellt werden.
Der Vermieter kann nichts für die persönlichen Vorlieben bei Bodenbelägen. Wenn er es gestattet schön, aber alles sollte man vorab klären. Das Leben ist leider kein Ponnyhof und etwas Eigenverantwortung muß man schon mitbringen, wenn man Verträge abschließt.

Schönes Wochenende trotzdem

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi

Hi,

da ich kein Jurist bin, weiss ich auch nicht viel mehr als das, was schon die anderen geschrieben haben.
Vielleicht kannst du dich ja mit dem Vermieter so einigen, dass du einen Nachmieter vermittelst, der lieber Laminat als Teppich hat. Ich persönlich kenne niemanden, der gern auf gebrauchter Auslegeware lebt (unhygienisch, schwer zu pflegen, oftmals unästhetisch) - Laminat ist vielen Leuten wesentlich lieber und wird die Wohnung für Mietinteressenten sicherlich attraktiver machen als ein oller Teppich.
Alles Gute!

Hallo,

bitte entschuldigen Sie, aber ich war im Urlaub.
Zu Ihrem unten beschriebenen Thema werden Sie sicherlich schon genügend Antworten erhalten haben.

Beste Grüße!

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!