Hallo,
ein AG hat mit einer Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abgeschlossen. In den Arbeitsvertrag eines AN steht z. B. :
Auf das Arbeitsverhältnis findet die jeweils gültige Fassung des zwischen [AG] und der [Gewerkschaft] abgeschlossene Mantel- und Entgelttarifvertrages Anwendung…
Dieser Tarifvertrag enthält diverse Klauseln, die in AV im allgemeinen so unwirksam sind (z. B. pauschale Abgeltung von Überstunden ohne Deckelung, offene Versetzungsklauseln etc.). Tarifverträge unterliegen ja nicht der Inhaltskontrolle, weswegen solche Klauseln in TV wohl wirksam sind.
Aber wenn der AN nicht der entsprechenden Gewerkschaft angehört - ist er dann trotzdem uneingeschränkt an den TV gebunden?
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke