Bei Bezug auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag immer alle Klauseln wirksam?

Hallo,

ein AG hat mit einer Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abgeschlossen. In den Arbeitsvertrag eines AN steht z. B. :

Auf das Arbeitsverhältnis findet die jeweils gültige Fassung des zwischen [AG] und der [Gewerkschaft] abgeschlossene Mantel- und Entgelttarifvertrages Anwendung…

Dieser Tarifvertrag enthält diverse Klauseln, die in AV im allgemeinen so unwirksam sind (z. B. pauschale Abgeltung von Überstunden ohne Deckelung, offene Versetzungsklauseln etc.). Tarifverträge unterliegen ja nicht der Inhaltskontrolle, weswegen solche Klauseln in TV wohl wirksam sind.
Aber wenn der AN nicht der entsprechenden Gewerkschaft angehört - ist er dann trotzdem uneingeschränkt an den TV gebunden?
Wie ist hier die Rechtslage?

Danke

Hallo,

die von Dir angeführte Klausel bindet Dich in der Tat vollumfänglich an den angegebenen Tarifvertrag, solange der bezug pauschal ist und es im Arbeitsvertrag zu dem jeweiligen Gegenstand keine eigenständige Regelung gibt.

Allerdings können auch bei Tarifbindung tarifvertragliche Regelungen vom einzelnen AN arbeitsrechtlich überprüft werden.

Bei den von Dir angedeuteten Klauseln stellt sich aber auch die generelle Frage, ob die abschließende Gewerkschaft überhaupt tariffähig ist. Denn nicht überall, wo „Gewerkschaft“ draufsteht, ist auch wirklich "Gewerkschaft drin.
So gibt es viele winzige Berufsverbände oder auch „christliche“ Pseudogewerkschaften, die Arbeitgebern gerne zu Diensten sind mit dem Abschluß von Tarifverträgen, die deutlich unter dem Niveau von Gewerkschaften sind, die auch durchsetzungsfähig sind.

Und auch eine Tariffähigkeit läßt sich durchaus gerichtlich überprüfen.

&Tschüß
Wolfgang