Guten Abend, eine bekannte von mir hat von ihrem verstorben Lebensgefährten ein Haus geerbt. Lt. Testament hat noch jemand geerbt. Also 2 erberechtigte zu je 1/2. Jetzt ist das Haus verkauft. Die zweite Person hat sich in keinster Weise um den Verkauf gekümmert, hält aber jetzt die Hand auf wg. Seinem Anteil. Kann meine Bekannte, da sie alles alleine gemacht hat eine pauschale aus der erbmasse geltend machen.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Gr. Willi
Wie jetzt, beide haben das Haus geerbt?
Wenn ja kann die Bekannte dem anderen Erben gegenüber natürlich eine Kostenrechnung präsentieren die ihr aus dem Verkauf entstanden sind und dazu gehört auch ein Stundenlohn den sie, durch die dafür erbrachte Zeit, einfordern kann. ramses90
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Ja beide haben zu gleichen Teilen geerbt.
Wie hoch kann der Stundenlohn angesetzt werden und wieviel Stunden kann sie geltend machen
Gr. Willi
Müssen die Stunden nachgewiesen werden?
Wenn Du sie nachweisen kannst dann mach es. Ansonsten wirste doch sicherlich ´nen Terminkalender haben wo Du mit Interessenten gesprochen, die getroffen hast, Haus gezeigt hast, Inseratkosten, Spritkosten; Fahrtzeiten. Rechne das zusammen. Stundenlohn Schreibkraft zur Zeit 10 - 15.-€. Die Zeit für diese Rechnungserstellung, bringste natürlich auch mit ein.
Rechne Dir aus wieviel % an einen Makler fällig gewesen wären. Dann haste schonmal ein Argument wieviel günstiger dagegen Deine Rechnung ist.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir enorm weiter Vielen Dank nochmal
Gr. Willi
Da muss ich doch doof nachfragen, ob sie das Haus ohne die Unterschrift des zweiten Erben überhaupt verkaufen durfte. Ist der Vertrag dann überhaupt gültig? Das müsste der Notar doch nachgesehen haben.
Hallo, da bin ich leider überfragt. Aber es ging hier in erster Linie um eine kostenpauschle. LG Willi
Dies kann ich mir nicht vorstellen, da die 2. Person zumindest dem Verkauf beim Notar zugestimmt haben muss. Ansonsten ist der Verkauf überhaupt nicht möglich.