Bei der geringfügigen Beschäftigung (< 450 €) meiner Frau zieht der AG Lohnsteuer etc. ein

Ich bin Rentner, meine Frau ist nicht beschäftigt (außer der angegebenen geringfügigen Beschäftigung unter 450 €).
Wir zahlen keine Steuer. Genügt es dies dem AG meiner Frau zu sagen oder brauchen wir eine Bescheinigung des Finanzamtes?
MfG
Fabio

https://www.steuerklassen.com/minijob/450-euro-job/
Alles was er abziehen darf ist der Beitrag in die Rentenkasse. Der Arbeitgeber ist entweder dumm und kennt sich mit 450 Euro Jobs nicht aus oder kriminell und steckt die eingezogenen Beiträge in die eigene Tasche!
Verlangt, bezugnehmend auf den Link, die Rückzahlung der eingezogenen Beiträge und untersagt ihm für die Zukunft diese abzuziehen. ramses90

Vielleicht ist der Titel auch eine Frage ohne Fragezeichen?

Naja,

der Link ist nicht so der Burner. Ziemlich wischiwaschi und teilweise sogar falsche Angaben.
Bei einem Minijob wird Lohnsteuer in Form von 2% Pauschalsteuer erhoben. Üblicherweise bezahlt die der AG. Er darf allerdings die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen. Einige AG haben das nicht so auf dem Schirm und legen die AN steuerpflichtig an (was durchaus möglich ist), um die 2% zu sparen. Allerdings wird dann in dieser Konstellation der Minijob auch der Einkommensteuer unterworfen, was natürlich nicht so prickelnd ist.
Wie jetzt die Frau des UP abgerechnet wird, wissen wir nicht.

Soon

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Moin,

um zu wissen, wie genau der AG deine Frau geschlüsselt hat, ist es sinnvoll, hier eine Abrechnung (natürlich die persönlichen Daten geschwärzt) hochzuladen. Im Moment kann ich mir noch nicht so einen Reim auf deine Frage machen.

Soon

Ja.

Nein, denn der Arbeitgeber ruft die entscheidenden Daten über das ELStAM-Verfahren beim Finanzamt ab, dieses Verfahren funktioniert papierlos.

oder was er macht ist vollkommen richtig und darf gar nicht anders gehandhabt werden.

Es fehlen haufenweise Informationen, um das beurteilen zu können.

Schöne Grüße

MM

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Danke Dir!

Vielleicht bekommen wir ja wirklich eine Abrechnung zu sehen? Oder auch den Bogen, auf dem die Gattin die Option für die Aufstockung von RV-Beiträgen ausgesprochen hat, nachdem ihr erklärt worden ist, welche Möglichkeiten da bei 455 € / Monat bestehen, und von Steuerabzug kann keine Rede sein, sondern bloß von „etc.“?

Schöne Grüße

MM

Danke.
Werden dem AG sagen, dass eine Bescheinigung des FA vorliegt, die besagt dass es zukünftig voraussichtlich nicht zu einer Festsetzung von Steuern kommen wird.
Mit meiner Frage wollte ich lediglich suchen zu vermeiden, dass eine - wenn auch nur geringe Versteuerung auflebt.

danke für die präzise Antwort @nurmitlesen.

Nun, aber nicht (normalerweise) beim Minijob. Deswegen frug ich ja nach der Abrechnung.
Nochmal an den UP. Wenn der AG den Minijob steuerpflichtig abrechnet, wird der Lohn der Einkommensteuer unterworfen! Soll heißen, dass im ungünstigsten Fall noch einmal 5.400 € im Jahr zu euren steuerpflichtigen Einnahmen dazu gerechnet werden.

Soon