Bei Druckfehler zahlen?

Hallo!

Wir haben eine gewerbliche Anzeige im Örtlichen geschaltet. Unser Firmenname wurde falsch geschrieben. Nun sollen wir einen Preisnachlass von ca. 25% bekommen.

Uns ärgert dieser Fehler sehr. Müssen wir bei dieser fehlerhaften Leistung überhaupt etwas zahlen?

Danke schon mal für die Infos!

Grundsätzlich:
Vertrag zur Veröffentlichung verpflichtet beide VPartner zur Sorgfalt - demnach prüfen: wer konnte den Druckfehler bei sorgfältiger Arbeitsausführung vermeiden?
Und: Wer kann belegen, dass er eindeutig richtige/falsche Druckunterlagen gestellt/empfangen hat?

Mögliche Folgen:

Vertragliche Leistung nicht/schlecht erbracht -> Minderung Kaufpreis oder Nichtbezahlen (führt ein Druckfehler im konkreten Fall zu einer Nichtbrauchbarkeit der Veröffentlichung oder nur zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit??)

Falls positive Vertragsverletzung (wird wohl weder so sein noch leicht beweisbar) -> welcher Schaden entsteht durch Druckfehler? Kann der belegt oder nachvollziehbar durch Vergleichsrechnungen erklärt werden?

Aber viel wahrscheinlicher:

Gibt es für diesen Fall AGB, die gelten? -> nachlesen!
Das wird alles erklären, denn es handelt sich hier wahrscheinlich um einen leider bei Menschen auftretenden Fehler, der immer wieder vorkommen wird.

Mein Rat: Eigene Betroffheit rausnehmen und die obigen Fragen ehrlich beantworten und dann ein Gespräch mit dem Vertragspartner - dann klappts auch mit ner Einigung.

Gruß G.

Hallo aberso,
Sie sollten sich den Anzeigenauftrag bzw. die AGB durchlesen. Dort sind normalerweise Regressansprüche geregelt.
Desweiteren kommt es darauf an, inwieweit der Schreibfehler den Namen Ihrer Firma entstellt. Bei einfachen Tippfehlern halte ich einen Preisnachlass für gerechtfertigt.
(Haben Sie einen Korrekturabzug der Anzeige bekommen und freigegeben? Dann haftet der Verlag nicht für Fehler, die dabei übersehen wurden.)
florestino

Hallo,
ganz kostenlos dürfte die Anzeige nicht sein, wenn der Fehler nicht sehr gravierend sein sollte.
Viele Grüße

Hallo auch,

das kommt jetzt auf die vertragliche Ausgestaltung an, die Ihr mit dem Drucker habt. Evtl. hat er das sogar in seinen AGB geregelt.

Tut mir leid, aber so ins Blaue lässt sich hier keine Aussage treffen.

Hallo,

die AGB anschauen, die für diesen Vertrag gelten.

Grüße