Grundsätzlich:
Vertrag zur Veröffentlichung verpflichtet beide VPartner zur Sorgfalt - demnach prüfen: wer konnte den Druckfehler bei sorgfältiger Arbeitsausführung vermeiden?
Und: Wer kann belegen, dass er eindeutig richtige/falsche Druckunterlagen gestellt/empfangen hat?
Mögliche Folgen:
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Vertragliche Leistung nicht/schlecht erbracht -> Minderung Kaufpreis oder Nichtbezahlen (führt ein Druckfehler im konkreten Fall zu einer Nichtbrauchbarkeit der Veröffentlichung oder nur zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit??)
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Falls positive Vertragsverletzung (wird wohl weder so sein noch leicht beweisbar) -> welcher Schaden entsteht durch Druckfehler? Kann der belegt oder nachvollziehbar durch Vergleichsrechnungen erklärt werden?
Aber viel wahrscheinlicher:
Gibt es für diesen Fall AGB, die gelten? -> nachlesen!
Das wird alles erklären, denn es handelt sich hier wahrscheinlich um einen leider bei Menschen auftretenden Fehler, der immer wieder vorkommen wird.
Mein Rat: Eigene Betroffheit rausnehmen und die obigen Fragen ehrlich beantworten und dann ein Gespräch mit dem Vertragspartner - dann klappts auch mit ner Einigung.
Gruß G.