Bei ebay höchstgebot.kauf pflicht?

Hallo an alle.
Ich habe vor einem Tag eine Fitnessreifen bei E-Bay ersteigert. Unten drunter stand aber, dass ich den Widerufsrecht inerhalb von 14 Tage habe.
unten drunter ist der link vom gekauften Artikel
http://www.ebay.de/itm/290609781779?ssPageName=STRK:…

nun habe ich eine anderen reifen gekauft und diesen braucht ich nicht mehr. Ich wollte vom Kauf zurücktretten und habe den Verkäufer angeschrieben.
Aber als Antwort habe ich bekommen, dass es KEIN rWidrufsrecht bei den Ersteigerungen gibt.

Wer hat den Recht? ich habe doch sogar nach dem Kauf eine E-Mail bekomen, in dem folgendes stand:
Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht:
Rücknahme akzeptiert

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Rumir.de GmbH
Serge Ulmer
Bursfelder Weg 10
33098 Paderborn
bestellung[at]rumir.de
Fax: +49 (0) 5251-2881929

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung"

ich wartwe auf die ANtworten

Gruß und vielen Dank im Voraus

mfg
Liuba

ebay ist keine „echte“ Versteigerung. Nur bei diesen gibt es kein Widerrufsrecht.
ebay its eine normaler Handeslvertrag wie bei einem Händler vor Ort oder Fernabsatz.
Händler die per Fernabsatz verkaufen (ebay, webshop, Telefon, Fernsehen…) unterliegen dem Fernabsatzrecht.
Dies räumt z.B. Rücktrittsrecht ein. Zum anderen darf der Käufer den Artikel „prüfen“ (nicht verwechseln mit in Gebrah nehemn) Ausnahemn sind extra auf Kundenwunsch angefertigte Artikel oder Versiegelte.(z.B. Software, CDs, Zeitungen). Bei Rücksendung fallen eventuell Portokosten an und unter umständen Wertminderung (Gerät hat Kratzer nach auspacken -> nur noch 2. Wahl)
EINZIG Privatpersonen können den Widerruf und Garantien verweigern, Händler nicht.
Außerdem wird auch noch nach Kauf ein Wiederrufsrecht eingeräumt. Darauf würde ich mich berufen. Das sind schließlich SEINE AGBs. Und an die sollte sich zumindest der Verkäufer halten…

der verkäufer hat mir gerade den folgenden Link verschickt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html

und sagt , dass daraus resultierend MUSS ich jetzt die Ware kaufen…
ist das aber nicht so?da Sie ja geschreiben haben, dass E-Bay keine echte Ersteigerung ist.

Natürlich gilt ein Widerrufsrecht auch bei ersteigerten Gegegenständen, insofern sie von einem gewerblichen Händler erworben wurden, was ja hier der Fall ist.

Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich in der Auktionsbeschreibung erhalten und damit Angebotsgegenstand, da kann sich der Händler nicht rausreden, es würde nicht für Auktionen gelten.

Ich würde ihn nochmals freundlich anschreiben und darauf hinweisen das er das Widerrufsrecht ausdrücklich in seiner Angebotsbeschreibung veröffentlicht hat und darin in keinem Punkt erwöhnt wird, das Auktionen davon ausgeschlossen wären, ganz davon abgesehen das der Gesetzgeber beim Widerrufsrecht nicht unterscheidet, ob der Artikel im Sofortkauf oder per Auktion erworben wurde.
(Eine Ausnahme wäre lediglich ein individuell angefertigter Artikel, wie z.B. ein Armreif mit persönlicher Gravur, was ja hier auch nicht zutrifft).

Geht der Händler trotzdem nicht darauf ein, würde ich mich an eBay wenden, nachdem er das übliche eBay-Beschwerdeverfahren eröffnet hat und auch wiederum auf das Widerrufsrecht verweisen.

Jeden Schriftverkehr (eMails) ab sofort gut aufbewahren. Wegen der paar Euro wird der Händler auch keinen grossen Aufstand machen, es lohnt sich die Mühe nicht.

Viel Erfolg

danke für die Hilfe…sie war sehr hilfreich.das Problem ist gelöst=)