Bei ebay höchstgebot.kauf pflicht?

Hallo an alle.
Ich habe vor einem Tag eine Fitnessreifen bei E-Bay ersteigert. Unten drunter stand aber, dass ich den Widerufsrecht inerhalb von 14 Tage habe.
unten drunter ist der link vom gekauften Artikel
http://www.ebay.de/itm/290609781779?ssPageName=STRK:…

nun habe ich eine anderen reifen gekauft und diesen braucht ich nicht mehr. Ich wollte vom Kauf zurücktretten und habe den Verkäufer angeschrieben.
Aber als Antwort habe ich bekommen, dass es KEIN rWidrufsrecht bei den Ersteigerungen gibt.

Wer hat den Recht? ich habe doch sogar nach dem Kauf eine E-Mail bekomen, in dem folgendes stand:
Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht:
Rücknahme akzeptiert

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Rumir.de GmbH
Serge Ulmer
Bursfelder Weg 10
33098 Paderborn
bestellung[at]rumir.de
Fax: +49 (0) 5251-2881929

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung"

ich wartwe auf die ANtworten

Gruß und vielen Dank im Voraus

mfg
Liuba

Hallo !

Beim Direktkauf bei einem ebay-Händler(gewerblicher Händler) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das ist überall im Versandhandel so.

Hier hast Du doch an einer Versteigerung teilgenommen.
Da gilt es m.E. nicht.

Und Du willst ja zurückgeben wegen Nichtgefallens,nicht etwa wegen einer Reklamation(Defekt,entspricht nicht der Beschreibung usw.)

Überlege auch mal,ob es sich wegen des Geldes lohnen würde. Du würdest die Rücksendekosten selbst tragen müssen(Warenwert unter 40€).

MfG
duck313

Hallo,

Beim Direktkauf bei einem ebay-Händler(gewerblicher Händler)
gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das ist
überall im Versandhandel so.

Hier hast Du doch an einer Versteigerung teilgenommen.
Da gilt es m.E. nicht.

es ist schon seit Jahren höchstrichterlich geklärt, dass Ebay Auktionen keine Versteigerungen im Sinne des BGB sind.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040281.htm

Und Du willst ja zurückgeben wegen Nichtgefallens,nicht etwa
wegen einer Reklamation(Defekt,entspricht nicht der
Beschreibung usw.)

BGB § 355:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Überlege auch mal,ob es sich wegen des Geldes lohnen würde. Du
würdest die Rücksendekosten selbst tragen müssen(Warenwert
unter 40€).

Wenn die Ware noch nicht ein Mal verschickt wurde, wohl eher nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich habe vor einem Tag eine Fitnessreifen bei E-Bay
ersteigert. Unten drunter stand aber, dass ich den
Widerufsrecht inerhalb von 14 Tage habe.

Aber als Antwort habe ich bekommen, dass es KEIN rWidrufsrecht
bei den Ersteigerungen gibt.

selbstverständlich besteht ein Widerrufsrecht, sofern Du Verbraucher im Sinne des BGB bist (http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html). Ich würde einfach nicht bezahlen. Wenn der Typ Stress macht, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden und diese darauf hinweisen, dass der Typ

1.) das Widerrufsrecht nicht einräumt
2.) durch die Farbgebung von Schrift und Hintergrund im Auktionstext gegen das Transparenzgebot verstößt (zumindest waren bei Seitenaufruf mit meinem Browser teilweise wesentliche Bedingungen nur in grauer Schrift auf roten Hintergrund zusehen und völlig unleserlich).

Beides dürfte dazu führen, dass er eine Abmahnung nebst strafbewährter Unterlassungserklärung kassiert.

Wenn ich die Auktion schon sehe, weiß ich dass das ein unseriöser Geselle ist. Da hätte ich niemals etwas gekauft.

Gruß

S.J.