Bei ebay Kleinanzeigen Angebot zurückziehen

Ich hab mal bei ebay Kleinanzeigen auf einen Fernseher geboten.
Ich hab dem Verkäufer zu einem Preis von 400€ zugesagt; das Gerät dann jedoch beim normalen ebay günstiger für 320€ gefunden.
Bin ich jetzt bei ebay Kleinanzeigen an das, was ich gesagt habe, gebunden?
Immerhin habe ich dem Preis per Email „zugestimmt“, würde jetzt natürlich aber lieber das billigere Gerät haben.
Welche Rechte haben jetzt er/ich?

MfG

Hallo,

nachdem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, hast du bei einem gewerblichen Verkäufer ein Widerrufsrecht, bei einem Privatverkäufer nicht.

Wann euer Kaufvertrag auf ebay Kleinanzeigen geschlossen wurde weiß ich nicht sicher.

Ich vermute aber, der Vertrag ist geschlossen, wenn du ein Angebot gemacht und der Verkäufer das angenommen hat.

Lies noch mal die AGB für die Anzeigen, wie der Vertragsschluss zustande kommt.

Also wörtlich war das so:

Er hat gefragt, ob 400€ okay wären und ich habe ja gesagt.
Ist in dem Moment ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden?
In den AGBs von ebay Kleinanzeigen steht da nix so, es ist ja so gesehen nur eine Vermittlungsplattform.

Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen. Rechtsauskünfte von einem Laien sind sowieso immer unsicher. Wenn du sicher gehen willst, nutze z. B. www.frag-einen-anwalt.de. Das kostet zwar etwas, dafür ist man dann aber auf der sicheren Seite.

Achim

Hallo,

habe gerade auch noch mal die AGB aufgerufen, da steht leider wirklich nichts zum Vertragsschluss.

Ich würde aber generell davon ausgehen, dass ihr dann mit Angebot und Annahme des Angebots einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen habt.

Natürlich kannst du immer höflich anfragen, ob der Verkäufer dich aus Kulanz aus von dem Kauf zurücktreten lässt.

Stephanie

ehrlich gesagt, habe ich von Ebay Kleinanzeigen - bzw. davon welche rechtlichen Bestimmungen es dazu gibt keine Ahnung. Ist für mich die Frage, ob das auch als Kaufvertrag gilt.
Drücke die Daumen, dass jemand Anderes dazu Bescheid weiss.

toi toi toi, und liebe Grüße marita

ich nochmal : mal überlegt mit dem Kleinanzeigenverkäufer offen zu reden ?
Vielleicht gibt der ja den Fernseher dann auch für 320 Euro her …
Sind dem ja vielleicht auch lieber wie einen Fernseher in der Ecke stehen zu haben.
marita

Hallo,

rechtlich wäre mir nur das bekannt:

Ein Kaufvertrag unterliegt keiner Formvorschrift und ist daher gültig wenn man sich einig ist.Mündlich oder schriftlich. Wenn es dazu noch einen Zeugen oder eine schriftlicher Zusage gibt, bist du definitiv im Nachteil.
Der Beweis ist somit nicht schwierig.
Das kann unter Umständen richtig Kosten produzieren.Versuche dich gütig zu einigen. Der Vertrag ist abgeschlossen und gültig.

Hoffe es hilft Dir, wenn Du Rechtsschutz versichert bist geh zum Anwalt und sicher Dich nochmal ab. Die Beratung ist dann sowie so kostenlos.

mfg

Hallo,
hier ist ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Ob im täglichen Leben oder bei Ebay, das ist völlig egal.
Weitere Ausführungen sind nicht angebracht. Jetzt kommt es nur darauf an, wie man miteinander umgeht.
Viel Spass dabei…
Grüße kahlken

Also, gebunden ist niemand. bei ebay Kleinanzeigen würde ich bei solchen teuren Sachen immer bei Abholung zahlen, denn wenn das Geld erstmal weg ist aber keine Ware kommt-Pech gehabt. Niemand hat hier Rechte, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bei ersteigerten Dingen bei ebay ist das was anderes. wenn sie für 400 € zugesagt haben, dann nehmen sie es entweder so hin oder lassen es. Der Verkäufer kann da meiner Meinung nach nichts machen, außer sich ärgern. Aber informieren sie den Käufer darüber. Wie gesagt, es kommt kein Kaufvertrag zustande, deshalb empfehle ich Ihnen auch, Dinge die mehr als 50 € kosten nur bei Abholung oder nach Erhalt der Ware zahlen oder normal bei ebay ersteigern oder kaufen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

mfg
Sebastian

Hallo!

Soviel ich weiß, sind die Käufe bei den Ebay Kleinanzeigen nicht bindend, man ist also nicht verpflichtet zu bezahlen im Gegensatz zu einem Kauf bei Ebay. Aber sogar da kann man vom Kauf zurücktreten.
Der Verkäufer kann ja sein Angebot ohne weiteres noch einmal einstellen.

Gruß

Julia

Sorry, im Bereich ebay-Kleinanzeigen kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo, der Verkäufer könnte dich schon auf den Kauf festnageln, wenn er es denn wollte, da du einen Kaufvertrag mach 433 BGB mit ihm eingegangen bist. Jedoch entstünden ihm ja keine Kosten, wie bei einer normalen Ebay Auktion, wenn er das Gerät einfach weiter inseriert. Würde ihm einfach ganz verständlich die Situation erklären und an seine Kulanz appellieren. Habe es bis dato noch nicht erlebt, dass man dann nicht entgegen kommt. ALS TIPP: TVs oder ähnliche Dinge nicht bei Ebay kaufen, außer bei wirklich seriösen Händlern, denn im Schadensfall hat man nur Ärger, mit Garantie , Versand etc.

LG