Hallo
Ich habe vor 2Monaten ein Notebook bei Amazon gekauft für 628,00€(Amazon war der Verkäufer)
Nun habe ich das Notebook bei Ebay wieder verkauft.
Der Käufer des Notebooks hat das Notebook für 540,00€ ersteigert.
Nach 4Tagen hat er einen Garantiefall des Notebooks bei Amazon gemeldet.
Sie gaben an er solle das Notebook einsenden.
Weitere 2Tage später bekam ich eine E-Mail von Amazon,das ich eine Gutschrift von 628,00€ bekomme für das Notebook.
Meine Frage:muss ich dem Verkäufer die 628€ überweisen oder den Betrag von 540,00€ wofür er das Notebook bei Ebay ersteigert hat.
Nach Rücksprache mit dem Käufer gab dieser mir an,das Notebook sei Ihm von dem Sofa gefallen,was er natürlich bei Amazon nicht erwähnt hat.
Für den Fall das sich Amazon bei mir meldet damit ich weiß um was es geht.
Ich glaube das der Käufer beim Kauf des Notebooks bei Ebay,schon diese Absicht hatte bei Amazon einen Garantiefall zu melden und den Kompletten Kaufpreis von 628,00€ zu erhalten.
Ich hatte nämlich ein besseres W-Lan Modul eingebaut,nach dem Kauf des Notebooks Telefonierte ich noch mit dem Käufer,und Dieser sagte ich solle doch das Original W-Lan Modul wieder einbauen.
Worauf ich Antwortete warum das!!das nachträglich eingebaut W-Lan Modul habe eine viel bessere Empfangsqualität,da meinte der Käufer falls es mal um die Garantie geht.
Und nach 4Tagen war dieser Garantiefall schon da.
Was meinen Sie wie soll ich mich in diesem Fall verhalte.
Schöne Grüße und noch ein Schönes Wochenende.