Bei einer verkehrskontrolle schlagring beschlagnahmt

Gestern wurde ich von der Polizei angehalten, da ich durch ein abgesperrte Strasse durch fuhr, wo er mein Führerschein haben wollte machte ich an meiner Fahrer Seite das wach auf wo mein Führerschein und der Schlagring drin war und eigentlich auch nicht mir gehört der Schlagring. Als der Beamte es sah wollte er es haben und sagte:,Das wird eine Anzeige geben, wegen illegaler Waffenbesitz .

Hallo Ohne Name34,
Schlagringe verstoßen in Deutschland gegen § 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG.
Besitz eines Schlagrings ist strafbar und wird laut § 52 Abs. 2 WaffG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässigem Besitz ist die Höchstrafe 1 Jahr, § 52 Abs. 3 WaffG.

Mit freundlichen Grüßen,
mp1010