Bei Gewinnspiel bei Geburtsdatum vertippt-was nun?

Hallöchen,
meine Freundin hat bei einem Radiogewinnspiel gewonnen. Einen gefüllten Picknickkorb und 500 Euro in bar. Sie darf sich den Gewinn dort abholen, wurde jetzt aufgefordert, dass sie auch ihren Personalausweis mitbringt. Von ihrer Teilnahme hatte sie einen Screenshot gemacht, warum auch immer. Oops, sie hat sich wohl vertippt und ist nun drei Jahre jünger. In den Teilnahmebedingungen steht nun, dass es bei falschen Angaben keinen Gewinn gibt etc…Hallo, sie ist es, mit Bild, Adresse, Name etc, das Jahr ist falsch. Kann es da wirklich sein, dass sie jetzt den Gewinn nicht erhält??? Bitte um Rat oder Lösungen! DANKE

MOD Selina: verschoben von Wirtschaftswissenschaften nach Allgemeine Rechtsfragen

Hi

deine Frage wäre im Rechtsbrett besser aufgehoben, weil sie mit Wirtschaftswissenschaften eher wenig/nichts zu tun hat …

das ist ziemlich eindeutig, findest du nicht?

ich bin kein Jurist würde aber sagen:

Falsches Geburtsdatum = falsche Angabe = kein Gewinn => steile Lernkurve

Gruß h.

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Im Rechtsbrett wurde sie nicht angenommen…danke für deine Antwort

Moin,

mit welcher Begründung hat der Zerberus denn die Annahme verweigert? Oder gab’s da gar keine Rechtsbehelfsbelehrung? Das wäre ja ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde!

Ralf

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Autsch, das ist ärgerlich.
Anspruch auf den Gewinn habt ihr vermutlich nicht.
Falls es nicht geht, denkt daran, dass es keinen Sinn macht, über verschüttete Milch zu heulen.

Dann habt ihr eben nicht gewonnen, aber auch Nichts verloren.

Alles Gute und viel Glück Euch beiden!

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Stimmt, verloren ist nichts, aber wegen einer Vertipper gibt es kein Gewinn? Da sieht man doch auf dem Bild, dass sie es ist, ihre Adresse stimmt, nur das Jahr nicht…ich kann es nicht so ganz verstehen. Hab mich auch schon mal vertippt, Zahlendreher bei der Hausnummer. Post hab ich trotzdem bekommen…

Verlosungsbedingungen sind keine Rechtsansprüche. Es steht genau das Gegenteil drin "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen ! "

Ist denn die Verlosung auf ein Mindesalter begrenzt,also ab 18 J.
Und durch den Zahlendreher ist sie Minderjährig ?

Da sie sowieso persönlich abholen muss, kann sie alles vor Ort klären. Kann ja gut sein, die Erklärung „Zahlendreher“ ist völlig plausibel und sie bekommt Geld und Korb.
Oder eben nicht. Dann freut sich ein anderer den man nachnominiert aus allen Einsendungen.

MfG
duck313

Gerade noch die Bedingungen gefunden:

  • Im Anschluss an die jeweilige Spielrunde werden alle Angaben überprüft und verifiziert. Im Zweifelsfall muss vor der Gewinnausschüttung der Personalausweis vorgelegt werden. Der im Programm genannte Name muss mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmen und darf kein Künstlername sein. Der Sender wird den Gewinn nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Stimmen die Angaben nicht überein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Ich hoffe, dass es noch klappt, denn HIMMEL, sie hat ja nicht betrogen. Zahlendreher war falsch ausgedrückt, anstatt am Ende 5 hat sie 2 getippt. Schon sehr lange über 18 Jahre…

Wie sich der Sender im konkreten Fall verhalten wird, ist die eine Geschichte, die rechtliche Situation eine andere. Auch wenn die Geschichte mit dem „Ausschluss des Rechtswegs“ nicht ganz so einfach ist, wie sie klingt. Allerdings ist dein Zitat leider nicht ganz eindeutig, da darin einerseits zunächst nur von der Richtigkeit der Namensangabe gesprochen wird, dann aber auch von „Angaben“ ganz allgemein, die ggf. im Rest der Teilnahmebedingungen noch weiter definiert sein könnten. D.h. im Kern muss die Frage hier leider aktuell unbeantwortet bleiben.

Grundsätzlich ist derjenige, der ein Preisausschreiben veranstaltet recht frei in der Gestaltung der Teilnahmebedingungen, muss die allerdings transparent darstellen.