Bei Prüfung schummeln

Servus,
mir kam mal ein Gedanke. Wen man jemanden an der Uni hat, der für einen die Prüfung schreiben möchte, und man es schafft ihn reinzuschläusen, wie strafbar ist das? Wenn man dann auffliegt, ist man dann einfach nur durchgefallen, oder gibt’s da noch mehr Ärger? Und gibt es den nur für den, der hätte schreiben sollen, oder auch für den der als Ersatz da war?
Hoffe das weis jemand?

Hallo,
wenn die Sache auffliegt ist das natürlich ein Betrugsversuch. Ob der von Seiten der Uni strafrechtlich verfolgt wird kommt wohl auf den Einzelfall an. Beim Staatsexamen würde ich es lieber nicht versuchen (ich weiß aber von Leuten, die das bei einer Klausur durchgezogen haben - aber meistens musst du sowieso deinen Personalausweis vorzeigen, da bräuchtest du schon einen Doppelgänger…).
Gruß Orchidee

Hallo.

(ich weiß aber von Leuten, die das bei
einer Klausur durchgezogen haben - aber meistens musst du
sowieso deinen Personalausweis vorzeigen, da bräuchtest du
schon einen Doppelgänger…).

Die Lösung für Zwillinge. Wenn beide dasselbe studieren, brauchen sie nur für jeweils die Hälfte der Klausuren lernen und diese dann doppelt schreiben. Genügend kriminelle Energie vorausgesetzt.

Sebastian.

Hi

Wenn du erwischt wirst kannst du glück habn und fällst durch den Kurs (Prüfungsversuch zählt natürlich), es kann aber auch sein, dass beide Teilnehmer exmatrikuliert werden - so würde es an meiner Uni behandelt.

Man sollte sich dann lieber von dem Brain die Lösungen der Altklausur geben lassen und lernen.

lg
Kate

Moin,

ist man dann einfach nur durchgefallen, oder gibt’s
da noch mehr Ärger?

die Spanne liegt wohl, je nach Uni und Prüfungsamt, zwischen schlichtem ‚Durchgefallen‘ bis zur Exmatrikulation und Anklage wegen Betrugsversuch gegen beide.
Pauschal läßt sich da nichts sagen.

Gandalf

Alles klar, dann lass ich lieber die Finger davon, danke.