Das Gesundheitsamt verpflichtet den Bürger bei Rückkehr aus einem Risikogebiet zu einer 10 tägigen Quarantäne.Bei Einreise auf die Kanaren war es noch kein Risikogebiet.
Der AG verlangt eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt wegen der 10 tägigen Quaratäne Pflicht, dieses verweigert eine Stellungsnahme. Jetzt zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür den Urlaub ab.Analog zu den Quarantäne Tagen. Besteht hierfür eine rechtliche Grundlage.
Man hörte das das Gesundheitsamt den AG entschädigen muss, weil der AN bei Reiseantritt in ein nicht Risikogebiet eingereist ist.
Vielen Dank für Info
sydneysider