Bei Sitzenbleiben Nachprüfung möglich?

Guten Tag!

Unsere Tochter ging in die 5.Klasse Gymnasium (Bayern), nach einem schlechten Start haben wir uns entschieden auf die Realschule zu wechseln. Leider hatte sie im Zeugnis zwei fünfen, also Sitzengeblieben. Im Gymnasium wäre ein Vorrücken auf Probe gestattet worden, da ein Anstieg der Leistungen und Lernbereitschaft erkennbar war. In der Realschule wurde ein Vorrücken auf Probe abgeschmettert.

Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit der „Nachprüfung“ oder Eignung für die 6. Klasse?
An wen oder welches Amt müßte ich mich diesbezüglich wenden?

Vielen herzlichen Dank für euere Hilfe!

Der erste Ansprechpartner ist die Schulleitung bzw. der Klassenlehrer, wenn es Unstimmigkeiten gibt dann ist das Kultusministerium zuständig

Hallo, leider kann ich bei dem Problem nicht weiterhelfen.

Hallo!

Es tut mir leid, aber im Schulrecht, das noch dazu in jedem Bundesland gesondert geregelt ist, kenne ich mich nicht ausreichend aus. Allerdings sind mir - unfachmännisch gesagt - Nachprüfungsmöglichkeiten außerhalb von Abschlußprüfungen, also z.B. bei bloßen Versetzungen, nicht geläufig.

Hallo,
bei uns war es genauso mit unserem Sohn. Von einer Nachprüfung ist mir nichts bekannt.
Wir haben uns dann gedacht: wegen dem 1 Jahr. Soll er lieber den Stoff nochmals hören, evtl. Lücken so füllen und ein gutes Zeugnis heimbringen. Das gibt auch dem Kind wieder Mut und Spaß an der Schule.

Wegen der Nachprüfung würde ich mich direkt im Sekretariat der Realschule erkundigen. Die müssen ja Bescheid wissen.

Viele Grüße
Uli

Hallo,
ich wohne zwar in Bayern, kenne aber weder die Prüfungsordnung noch die sonstigen schulischen Regularien des dortigen Kultusministeriums, sorry!
Gruß
Hans

Vielen Dank!

Hallo.
Ohne Ihre Tochter und einen pädagogischen Eindruck zu haben - sind nur folgende Aussagen möglich.
* Eine Nachprüfung gibt es nur von der 7.-9. Klasse.
* Über das Vorrücken auf Probe entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Klassenkonferenz. Hier sollten Sie die Begründung nachfragen. (Ohne Gesamtnotensituation und -entwicklung kann ich mir kein Urteil erlauben.)
* Für Nachfragen bitte den „Dienstweg“ einhalten: Anfrage an Klass- oder Schulleiter. Beschwerden gehen dann an die sog. Minsterialbeauftragen der Realschulen Ihres Regierungsbezirks.
Weitere Fragen, gerne.

mfg.

Hallo,
leider kenne ich mit mit den Schulgesetzen in Bayern nicht aus. Hier in NRW wäre mit dem Wechsel auf die Realschule und der Prognose des Gymnasiums ohne weiteres ein „Einschulen“ direkt in die 6. Klasse möglich gewesen. (eigene Erfahrung). Ich würde mit der Schulleitung sprechen, ob nicht eine Prüfung möglich wäre. Aber wie gesagt, für Bayern kenne ich mich nicht aus.
Viel Glück und Erfolg

Hallo,
am besten an das Schulamt in der Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Abklären, was wirklich die Ursache ist, was denkt die Tochter. Liegt evtl. eine Entwicklungsstörung vor (Schulberater hinzuziehen)oder gibt es andere Gründe. Überprüfen von Lerntechniken, evtl. Hausaufgabengruppe oder … Den Frust des Sitzenbleibens aufarbeiten.
Überforderung bzw. Unterforderung (kann auch zu totalem Leistungsabfall führen, auch zum Klassenkasperl)abklären.

MfG
KKl

Guten Tag!

Unsere Tochter ging in die 5.Klasse Gymnasium in Bayern. Nach
einem schlechten Start haben wir uns entschieden auf die
Realschule zu wechseln. Leider hatte sie im Zeugnis zwei
fünfen, also Sitzengeblieben. Im Gymnasium wäre ein Vorrücken
auf Probe gestattet worden, da ein Anstieg der Leistungen und
Lernbereitschaft erkennbar war. In der Realschule wurde ein
Vorrücken auf Probe abgeschmettert.

Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit der „Nachprüfung“
oder Eignung für die 6. Klasse?
An wen oder welches Amt müßte ich mich diesbezüglich wenden?

Vielen herzlichen Dank für euere Hilfe!

An wen oder welches Amt müßte ich mich diesbezüglich wenden?

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Vielleicht weiss ja jemand anderes Bescheid, wie die Dinge in Bayern liegen. Viel Glück!

Andreas Kleiner

Hallo,
leider kann ich dazu nichts sagen, da fehlen mir die Sachkenntnisse.
Viele Grüße - Rat

Hallo weis ich auch nicht.K.H.

Hallo,also, ob es nun in deinem Bundesland eine Möglichkeit des „Nachprüfens“ gibt kann ich nicht sagen, da Kultusangelegenheit Ländersache ist.
Die Zuständigkeit für die jeweilige Schule, bei der das Kind ist, ist immer die Schulaufsichtsbehörde.
Adresse, etc. dieser Aufsichtsbehörde müssen die Schulen Eltern bekannt geben!