Bei wem liegt die Verfügungsgewalt über Eltern?

Hallo Wissende,

ist es von der Rechtslage her möglich, einem Vater, der mit einer hochagressiven Alkoholikerin in 8-jähiger Ehe zusammenlebt, wegen erzieherischer Unfähigkeit (Verwahrlosung aufgrund Stundenfernsehen, keine Hausaufgaben, Raucherfamilie etc.) einen Betreuer Sozialarbeiter/Familienhelfer) ´ordnungsbehördlich´ zur Seite zu stellen? Welche Stellen sínd dafür zuständig?

Für fachkundigen Rat 1000-Dank!!!

guvo

Hallo Guvo,

Ansprechpartner um der Familie zu helfen wäre das nächste Jugendamt, das Beratung anbietet und auch den Einsatz von Einzelfallhelfern genehmigt, überwacht und finanziert. Es ist Auftrag des Jugendamts die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Viel Fernsehen, viel Rauchen, Alkoholkonsum … da erleben Sozialarbeiter in den zu betreuenden Familien häufig andere Wertsysteme als die, die sie in der eigenen Familie zuhause praktizieren.

Allerdings bedeutet das keine „ordnungsbehördliche“ Maßnahme. Dem Jugendamt geht es darum, dem Kind im Familiensystem zu helfen und nicht gegen die Familie zu arbeiten. Da muss schon sehr viel schief gelaufen und ausprobiert worden sein, bis dann auf gerichtlicher Ebene etwas passiert.

Viele Grüße

Iris

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Jugendamt - Ortsgericht
Hallo Iris,

die zuständige Stelle des Jugendamtes sagte mir heute morgen, dass es am besten wäre, beim Jugendamt persönlich vorzusprechen. In jedem Fall würde der Sache nachgegangen werden. Besonders hilfreich wäre es, wenn diverse Vorkommnisse in der Zeit zuvor aufgezeichnet worden sind: ist aber kein Muss.
Auf besonderen Wunsch lässt sich die Sache jederzeit anonym behandeln.
Sollte der Jugendsozialabeiter es für notwendig erachten, dass die Familienverhältnisse nach Einschätzung eines Jugendpsychologen aufgrund besonderer Widrigkeiten (u.a. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder) ein behördliches Einschreiten erfordern, würde das Familiengericht durch das Jugendamt umgehend informiert werden.

Und dann könnte es dazu kommen, dass beiden Eltern oder nur einem von beiden ein Einzelfallhelfer zu Seite gestellt wird.

Dessen unbeschadet würde bereits im Vorfeld unbedingt Eile geboten sein.

Ich denke sogar, dass es nicht schadet, den Fall sowohl über das Jugendamt aber auch über das Familiengericht ins Laufen zu bringen. Vielleicht bewirkt dies ein interdisziplinäres Zusammenwirken des Jugendamtes und des Familiengerichtes.

guvo

Ich denke sogar, dass es nicht schadet, den Fall sowohl über

das Jugendamt aber auch über das Familiengericht ins Laufen zu
bringen. Vielleicht bewirkt dies ein interdisziplinäres
Zusammenwirken des Jugendamtes und des Familiengerichtes.

guvo

Hi, guvo,
Jugendamt reicht, wenn du das Gericht einschaltest, wenden die sich an das Jugendamt mit der Bitte, den Fall zu übernehmen, da sie nicht zuständig sind, weil keine Klage eingereicht wurde…
Die Klage auf Entziehung des Sorgerechts stellt dann das Jugendamt

noch zur Anonymität:
Bitte beim Jugendamt NICHT anonym anrufen. Man kann mit den Mitarbeitern vereinbaren, dass die betroffene Familie nicht erfährt wer angerufen hat.

Anonyme Anrufe werden i. d. R. nicht bearbeitet, es ist schliesslich nicht auszuschliessen, dass sich hier nur jemand einen Spass erlaubt oder sich am blöden Nachbarn rächen will. Und nur wegen eines Spassanrufes plötzlich Fremde in der Wohnung haben, die die Kinder ausfragen ob sie geschlagen werden oder missbraucht…
Das kann es nicht sein.
Wer wirklich was zu melden hat und den Kindern wirklich helfen will, kann mit gutem Gewissen seinen Namen sagen.

Wobei immer gilt: lieber einmal zu oft beim Jugendamt melden als einmal zu wenig.

Wir staunen immer wieder, wieviel passieren muss, bis sich endlich mal jemand bei uns meldet, und das sind dann oft nicht mal direkte Nachbarn oder Kindergärtnerinnen/Lehrerinnen sondern oft Leute, die die Sache nur aus der Ferne mitbekommen haben.

grüsse
dragonkidd

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