Ich denke sogar, dass es nicht schadet, den Fall sowohl über
das Jugendamt aber auch über das Familiengericht ins Laufen zu
bringen. Vielleicht bewirkt dies ein interdisziplinäres
Zusammenwirken des Jugendamtes und des Familiengerichtes.
guvo
Hi, guvo,
Jugendamt reicht, wenn du das Gericht einschaltest, wenden die sich an das Jugendamt mit der Bitte, den Fall zu übernehmen, da sie nicht zuständig sind, weil keine Klage eingereicht wurde…
Die Klage auf Entziehung des Sorgerechts stellt dann das Jugendamt
noch zur Anonymität:
Bitte beim Jugendamt NICHT anonym anrufen. Man kann mit den Mitarbeitern vereinbaren, dass die betroffene Familie nicht erfährt wer angerufen hat.
Anonyme Anrufe werden i. d. R. nicht bearbeitet, es ist schliesslich nicht auszuschliessen, dass sich hier nur jemand einen Spass erlaubt oder sich am blöden Nachbarn rächen will. Und nur wegen eines Spassanrufes plötzlich Fremde in der Wohnung haben, die die Kinder ausfragen ob sie geschlagen werden oder missbraucht…
Das kann es nicht sein.
Wer wirklich was zu melden hat und den Kindern wirklich helfen will, kann mit gutem Gewissen seinen Namen sagen.
Wobei immer gilt: lieber einmal zu oft beim Jugendamt melden als einmal zu wenig.
Wir staunen immer wieder, wieviel passieren muss, bis sich endlich mal jemand bei uns meldet, und das sind dann oft nicht mal direkte Nachbarn oder Kindergärtnerinnen/Lehrerinnen sondern oft Leute, die die Sache nur aus der Ferne mitbekommen haben.
grüsse
dragonkidd