Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, der
mit einem Kunden einen Werkvertrag abgeschlossen hat, bekommt
der Arbeitnehmer dann bei einem eventuellen fehlverhalten des Kun-
den dem Arbeitnehmer gegenüber den selben Schadensersatz zuge-
sprochen wie ein Arbeitnehmer der bei einem Kunden beschäftigt war,
mit dem der Arbeitgeber einen Dienstvertrag abgeschlossen hat?
Servus,
beschreib doch mal, worum es geht, und schildere den entstandenen Schaden. Vergiss nicht, dazuzuschreiben, wie es zu diesem Schaden gekommen ist.
Dann lässt sich vielleicht schon etwas mehr dazu sagen.
Am besten wäre es natürlich, von vornherein den gesamten Sachverhalt zu kennen, aber eine so ausführliche Beschreibung ist ja nicht jedem zuzumuten.
Schöne Grüße
MM
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