Beifahrer als Fuehrer eines Pkw?

Hi allerseits,

kann so wie in

http://www.spiegel.de/panorama/australien-siebenjaeh

einem „Beifahrer“, der nicht Fahrlehrer ist, in Deutschland „gefährliche Führung eines motorisierten Fahrzeugs“ vorgeworfen werden?

Gefunden hab ich dazu

Definition BGH (Beschluss vom 18.01.1990 - 4 StR 292/89) zur Fahrzeugführereigenschaft:

Führer eines Fahrzeugs ist, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt.

Der Betrunkene auf dem Beifahrersitz dürfte ja in extremen Faellen nicht in der Lage sein, wesentliche technische Einrichtungen des Pkw zu bedienen. Auch setzt er das Fahrzeug dann ja auch oft ohne Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung und er lenkt dann auch nicht.

Sofern er rechtlich in D in diesem Fall auch der Führer ist, stellt sich als Nebenfrage: Steht (n)irgendwo in den §§, dass ein Pkw-Führer, der nicht Fahrlehrer ist, gefaelligst auf dem Fahrersitz zu sitzen hat?

Final: Was wuerde man dem Betrunkenen in D vorwerfen?

Gruss
E.

Hallo,

kann so wie in
http://www.spiegel.de/panorama/australien-siebenjaeh
einem „Beifahrer“, der nicht Fahrlehrer ist, in Deutschland „gefährliche Führung eines motorisierten Fahrzeugs“ vorgeworfen werden?

Ja.

Gefunden hab ich dazu

Definition BGH (Beschluss vom 18.01.1990 - 4 StR 292/89) zur Fahrzeugführereigenschaft:

Führer eines Fahrzeugs ist, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt.

Der Betrunkene auf dem Beifahrersitz dürfte ja in extremen Faellen nicht in der Lage sein, wesentliche technische Einrichtungen des Pkw zu bedienen.

Er könnte nicht ins Lenkrad greifen und/oder mal spontan an der Handbremse ziehen?
Wenn er so extrem betrunken ist, dass er seinen 7jährigen Sohn keine Anweisungen mehr geben kann, dann kommt es auch nicht zu dieser Fahrt.

Auch setzt er das Fahrzeug dann ja auch oft ohne Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung

Ist nach o.g. Definition auch keine Voraussetzung. Hier war das aber sicher so.

und er lenkt dann auch nicht.

Wenn er ins Lenkrad greift? In hier diskutierten Fall lenkt eben jemand unter seiner Verantwortung.

Sofern er rechtlich in D in diesem Fall auch der Führer ist, stellt sich als Nebenfrage: Steht (n)irgendwo in den §§, dass ein Pkw-Führer, der nicht Fahrlehrer ist, gefaelligst auf dem Fahrersitz zu sitzen hat?

Nein.

Final: Was wuerde man dem Betrunkenen in D vorwerfen?

Führen eines Fahrzeug unter Alkoholeinfluss? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html Wenn noch etwas passiert auch § 315c StGB.
Im persönlichen Umfeld wäre man sicher ein ganz großer Held.

Grüße