Hallo Beihilfe-Experten !
Ich bin seit 2005 Rentner, privat versichert und habe Anspruch auf Beihilfe.
Von der BfA erhalte ich einen monatlichen Zuschuss zur priv. Krankenvers.
Die Abrechnungsstelle für die Beihilfen verlangt nun, dass ich ab 2007 zuviel
an Beihilfen erhalten habe (jeweils 70%). Angeblich stünden mir nur 60% zu.
Die Differenz soll ich jetzt zurückzahlen.
Meine Recherchen haben ergeben, dass für Versorgungsempfänger wie mich
normalerweise 70% Beihilfe gewährt wird.
Andererseits habe ich ein Schreiben meines Ex-Arbeitgebers vorliegen aus dem
Jahr 2005 vorliegen, das besagt, mir stünden nur 60% zu.
FRAGE:
- Welche Bemessungssätze galten 2005 für Versorgungsempfänger ?
- Wann wurden diese Sätze ggfs. erhöht auf 70% ? Und wo steht das ?
Ich wohne in NRW, falls das wichtig ist und kann leider trotz langer Google-
nichts passendes finden.