Beihilfe und PKV Datenaustausch

Guten Tag,

Ich stehe kurz davor in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen zu werden.

Wie jeder Beamtenanwärter in einem Bundesland ohne Freie Heilfürsorge, stehe ich nun vor der Wahl, welche PKV meine 50% der Krankheitskosten abdecken darf.

Durch einige Recherchen bin auf den sogenannten Gesundheitsfragebogen gestoßen, in dem alle Vorerkrankungen angegeben werden müssen.

Meine Frage ist, ob ein Datenaustausch bzgl. der Vorerkrankungen zwischen meiner Beihilfestelle und der PKV über diesen Fragebogen oder sonstigen in Zunkunft auftretenden Erkrankung stattfindet.

Danke

Gruß

Hallo,

Meine Frage ist, ob ein Datenaustausch bzgl. der
Vorerkrankungen zwischen meiner Beihilfestelle und der PKV
über diesen Fragebogen oder sonstigen in Zunkunft auftretenden
Erkrankung stattfindet.

Ein Datenaustausch ist nicht erforderlich, denn wenn Du Arztrechnungen erstattet haben willst, musst Du diese bei der Beihilfestelle und bei der PKV einreichen.

Und beide können dann daraus erkennen ob evt. Vorerkrankungen bestanden und haben die Möglichkeit dies auch zu überprüfen.

Und Du bist verpflichtet dazu entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Gruß Merger

Danke erstmal :smile: aber so war mir das schon bekannt.

Ich meine jetzt salopp gesprochen, dass die PKV mit meinem Fragebogen zur meiner Beihilfestelle hingeht und sagt :" Moin wusstet ihr schon, dass der dies und jenes als Vorerkrankung hatte ?!? :" Also quasi meine Krankendaten/Angaben einfach so an Dritte oder in meinem Fall an meine Beihilfestelle weiterleitet ohne das ich irgendwas an Arztrechnungen einreiche.

Gruß

Hallo,

Danke erstmal :smile: aber so war mir das schon bekannt.

Ich meine jetzt salopp gesprochen, dass die PKV mit meinem
Fragebogen zur meiner Beihilfestelle hingeht und sagt :" Moin
wusstet ihr schon, dass der dies und jenes als Vorerkrankung
hatte ?!? :" Also quasi meine Krankendaten/Angaben einfach so
an Dritte oder in meinem Fall an meine Beihilfestelle
weiterleitet ohne das ich irgendwas an Arztrechnungen
einreiche.

Wie kommt man nur auf solch einen Gedanken?
Auch eine PKV muss sich an das Bundesdatenschutzgesetz halten.

Gruß

Gruß Merger

Hi,

daß du bei der Gesundheitsuntersuchung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis a. W. etliches vergessen hast, zu erwähnen und daß du jetzt Angst hast, die PKV könnte dies deinem Dienstherren „stecken“ lassen wir hier mal unerwähnt.

Deine PKV will dich ja behalten, deshalb wird diese den Teufel tun, und hier petzen.
Denn dann würdest du aus dem Beamtenverhältnis fliegen und wieder in die gesetzliche zurckkehren müssen.
Damit hätte dann die PKV wieder einen Kunden weniger…

grüße
miamei

(du weisst schon, dass dein Dienstherr bis zur endgültigen Lebenszeitverbeamtung dich jederzeit nachuntersuchen lassen kann? Und von behandelnden Ärzten Unterlagen einfordern kann?)

Hallo,
die PKV unterliegt der „Ärztlichen Schweigepflicht!“ Siehe § 203 StGB .
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Gruß J.K.

Nein.

Es gibt nicht den Gesundheitsfragebogen, sondern jede PKV hat ihren Antragsvordruck mit eigenen Fragen. Die Antworten werden nicht mit der Beihilfe abgeglichen.

Macht auch keinen Sinn: die PKV interessiert sich für die Vergangenheit, d.h. Rückfragen machen nur beim Vorversicherer Sinn. In der Zukunft erhalten Beihilfe und PKV nacheinander die gleichen Rechnungen und wissen gleichviel.

Viel Glück

Barmer