Beihilfe zur Renovierung

Hallo. Wenn man vom Grundsicherungsamt eine Beihilfe zur Renovierung erhält, weil ein Raum wegen vorzeitigen verschleiss renoviert werden muss bei Auszug, bedeutet das dann, das das ein Renovierungsdarlehn ist oder das man sich prozentual beteiligt vom Amt. ? Weiss jemand wie das gerechnet wird. ? Danke

Hi,

was ich gefunden habe: kein Darlehen. Wenn Du doch ein Darlehen bekommst, annehmen und dann Widerspruch dagegen einlegen, dass das Geld ein Darlehen ist und keine Kosten übernahme.

auch: https://www.hartz4.org/renovierungskosten-jobcenter/

Kostenübernahme heißt, die zahlen und gut ist. Sonst würde da Darlehen stehen.

die Franzi