Beihilfeabrechnung

Hallo…
Ich habe eine Frage zur Beihilfe.
Ich bin Beamter auf Widerruf und Wollte zum Zahnarzt geben. Da ich noch nie Krank war bzw einen Arzt als „Privatpatient“ mit Beihilfe 50% besucht habe weiß ich nicht wie ich das alles machen muß.

Die Arztrechnung muß ja über 150 euro betragen bis ich bei der Beihilfe NRW überhaut einreichen kann. Wenn die Arztrechnung 200 euro beträgt, 50% die Versicherung trägt und 50% die Beihilfe brauch ich diese ja noch garnicht einreichen, oder? Erst ab einen Betrag von 300 Euro kann ich die RE einreichen, oder? Kann ich auch RE sammeln und zum Jahresende alle RE bei der Beihilfe einreichen…allerdings vorher die RE zur Versicherung das ich bereits 50% von dieser bekomme? Also privatversicherung die 50% und 50% Beihilfe-Rechnungsanteil zum ende des jahres!?
Habe ich bei der Beihilfe einen „Jahres-Eigenanteil“ zu tragen? 150 Euro? Alles was über 150 Euro ist bekomme ich erst ausgezahlt?
Bispiel: Ich habe eine RE von 1000 Euro bzw RE gesamelt von insgesamt 1000 Euro über das Jahr vom Arzt. Die über die private Versicherung habe ich sofoft immer abgerechnet und habe über das Jahr 500 Euro von Ihr erhalten. Am Ende des Jahre sende ich die 1000 Euro RE zur Beihilfe und erhalte dort dann 500 - 150 = 350 Euro gutgeschrieben.
Oder wie Funktioniert das alles?
Ich hoffe es kann mir jemand Helfen.
Danke im voraus

generell gilt:

Die 150,00 sind die Mindestgrenze zur Bearbeitung und keine Form der selbstbeteiligung. Die Erstattung erfolgt dann auch im Sinne des jeweiligen Beihilferechts bis zur Grenze von 50% (wie ich aus Ihren Worten entnehme).

Man kann die Rechnungen bei der Beihilfe und der Krankenkasse getrennt und völlig unabhängig voneinander einreichen. Die sollte bei der Beihilfe binnen Jahresfrist geschehen, beim Krankenversicherer (je Gesellschaft gibt es Unterschiede) hat man bis zu 3 Jahre Zeit. Bei Letzterer macht das - hinsichtlich der ggf. erwirtschafteten Rückerstattung der Beiträge - durch aus Sinn.

Bei dem Beispiel 1000,00 Euro

500,- von der Beihilfestelle ( erst ab 150,00 Bearbeitungsgrenze - was je Bundesland auch noch unterschiedlich sein kann) 500,00 Erstattung sofern die 50% erstattungsfähige Leistungen sind.

500,- von der Privaten Kasse (abhängig von Tarif, Gesellschaft und Rechnungsart) bei Einreichung binnen (wieder je Gesellschaft und Tarif unterschiedlich) 36 Monaten. Achtung: es gibt Tarife die bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit erstatten… Gern helfe ich herauszufinden ob das auf Ihre Kasse oder Tarif zutrifftf.

MfG

Andreas Hesse

Supi, vielen dank für die Antwort!
Ich bin bei der debika versichert! Momentan habe ich allerdings den Basistarif … Den ich in 18 Monaten in ein normalen Tarif Wechsel!
Ich gehe davon aus das eine Rückerstattung nur beim normalen volltarif möglich ist, oder?

Wär es dann möglich Rechnungen zurück zu halten bei der Einreichung bei der privaten Kasse und dann gesammelt ab zu geben damit man evtl. Die Rückerstattung bekommt?

Danke schon mal für die Antwort!

Hallo,
nach meiner Kenntnis kennt die Beihilfe NRW eine „Kostendämpfungspauschale“; bedeutet - die Beihilfe wird gestaffelt nach Besoldungsgruppe um einen Betrag zwischen 150 bis 750 Euro jährlich gekürzt.
Beispiel (vereinfacht): 1. Beihilfeantrag 2013 über 310 Euro - 50% Beihilfe = 155 - Auszahlung 5. - 2. Antrag im Jahr etc. keine Kürzung. „Sammeln“ ist erlaubt - aber Achtung!! Allgemein greift bei der Beihilfe eine Verjährung - 1 Jahr nach Rechnungsstellung! Die Beihilfestellen haben auf Ihren Internetseiten meist Informationen. Für NRW dürfte das eine LBV sein - Beispiel
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.php
Beihilfe/PKV können vollkommen unabhängig voneinander beantragt werden. Hinsichtlich PKV - Debeka?? - Beitragsrückerstattung könnte interessant sein; vielleicht. Wenn Debeka - versichert einfach mal anrufen 0421-36503210. Arbeite dort im Service - arbeitstäglich ca. zwischen 10:00 bis 12:00 und ab 14:00 bis 18:00 Uhr. Ruf ggf. auch zurück. Kein Problem - mein Job.
Gruß Jörg König

Leider nein, so funktioniert das nicht. Man erhält es immer für den zurückgelegten Zeitraum. Also in 18 Monaten gesammelt geben um dann etwas zu erhalten geht nur so, das dann die Tarife genommen werden die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung da waren.

Basistarif? Irgendwelche schlimmen Erkrankungen gehabt??? Das ist nicht gut! Zudem ist die DeBeKa zwar als „Beamtenversicherer“ bekannt, aber in der Realität nicht gut. Es werden einige wichtige Leistungen gar nicht versichert…

Ein wenig kompliziert bei mir! Habe 18 Monate den Basistarif und wechsel nach der zeit in den volltarif mit der aufnahmegarantie!
Das einiges nicht versichert ist bzw ich bei den arztrechnungen im basistarif achten muss, weiss ich!