Hallo…
Ich habe eine Frage zur Beihilfe.
Ich bin Beamter auf Widerruf und Wollte zum Zahnarzt geben. Da ich noch nie Krank war bzw einen Arzt als „Privatpatient“ mit Beihilfe 50% besucht habe weiß ich nicht wie ich das alles machen muß.
Die Arztrechnung muß ja über 150 euro betragen bis ich bei der Beihilfe NRW überhaut einreichen kann. Wenn die Arztrechnung 200 euro beträgt, 50% die Versicherung trägt und 50% die Beihilfe brauch ich diese ja noch garnicht einreichen, oder? Erst ab einen Betrag von 300 Euro kann ich die RE einreichen, oder? Kann ich auch RE sammeln und zum Jahresende alle RE bei der Beihilfe einreichen…allerdings vorher die RE zur Versicherung das ich bereits 50% von dieser bekomme? Also privatversicherung die 50% und 50% Beihilfe-Rechnungsanteil zum ende des jahres!?
Habe ich bei der Beihilfe einen „Jahres-Eigenanteil“ zu tragen? 150 Euro? Alles was über 150 Euro ist bekomme ich erst ausgezahlt?
Bispiel: Ich habe eine RE von 1000 Euro bzw RE gesamelt von insgesamt 1000 Euro über das Jahr vom Arzt. Die über die private Versicherung habe ich sofoft immer abgerechnet und habe über das Jahr 500 Euro von Ihr erhalten. Am Ende des Jahre sende ich die 1000 Euro RE zur Beihilfe und erhalte dort dann 500 - 150 = 350 Euro gutgeschrieben.
Oder wie Funktioniert das alles?
Ich hoffe es kann mir jemand Helfen.
Danke im voraus