Hey ho,
ich habe mal eine kurze und vielleicht auch selbsterklärende Frage, aber ich will da auf Nummer sicher gehen. Ich möchte gerne die Beihilfe in Anspruch nehmen vom Land Schleswig-Holstein und nun steht da im Internet die Formulierung: „Die Mindestsumme der geltend gemachten Aufwendungen für einen Beihilfeantrag beträgt 100 €.“ Die Rechnung die ich habe ist etwas weniger als 150 €. Mit dieser Formulierung ist dann gemeint, dass die Gesamtrechnung über 100 € betragen muss oder? Oder ist damit der Anteil gemeint, den die Beihilfe zahlt?