Hallo lieber Experte / Expertin für BEIHILFE !
Meine Frage betrifft § 12 Absatz 3 der Beihilfe-
Verordnung NRW. Dazu folgendes:
Ich beziehe eine Altersrente von der BfA und bekomme
von dort einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Bin privat bei der DKV mit 30% versichert und erhalte
70% über die Beihilfe.
Nun haben sich meine KV-Beiträge jedoch erhöht, so dass
ich einen Anspruch bei der BfA habe von über 80,oo €
monatlich. Das hat zur Folge, dass mein Beihilfeanspruch
gem. § 12 Abs.3 um 10% gekürzt wird, ich also nur noch
60% erstattet bekomme.
Mit anderen Worten: Ich bin zu 10% unterversichert.
Das wäre für Kleinigkeiten wie Rezepte oder ambulante
Behandlungen nicht so tragisch, jedoch kann es bei einem
längeren stationären Aufenthalt im Krankenhaus teuer sein.
Die DKV Ihrerseits bietet keinen Quotentarif mit 40% an.
Ich müsste in einen ganz neuen Tarif wechseln, mit weniger
Leistung, aber 1000,oo € teurer pro Jahr !
Ist alles recht kompliziert, ich hoffe, es kennt sich
jemand da besser aus als ich.
FRAGE: Was kann ich machen ? Wer hat da eine Idee ?
ZUSATZFRAGE: Wielange besteht die Regelung gem. §12, 3
schon mit der Begrenzung des Zuschusses auf 80 EURO ?
Vielen Dank vor ab!
HARTMUT