Hallo Anna,
für Sie gelten folgende Beihilfebemessungssätze (aber nur, wenn Ihr Dienstherr eine Kommune od. Hamburg selbst ist. / Soll heißen, wenn Sie im Arbeitsamt oder einer anderen Bundesbehörde arbeiten, gelten sie zum teil nicht.)
ambulant: 50 %, stationär: 50 % (ab 2 Kindern jeweils 70%)
Keine Beihilfe für Wahlleistungen (Chefarzt) im Krankenhaus, starke Kürzungen im Bereich Zahnersatz - geeignete private Kassen haben s.g. Beihilfeergänzungstarife, die dies nahezu 100%-ig ausgleichen.
Das gesagte gilt nicht immer für Beamtenanwärter.
Grüße
Stefan Koziol
Versicherungsmakler
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Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Beamte in Hamburg. Gerne möchte ich wissen, wie hoch
die Beihilfesätze für ambulante Behandlung, statinäre
Behandlung und Zahnbehandlungen. Ich bin leidg und ohne
Kinder. Aus dem Gesetztext werde ich nicht schlauer. Danke!
Viele Grüße
Anna Nast