Beim Ausparken von betrunkener angefahren

Die Begründung dafür bleibst Du aber auch schuldig.
Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in
den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen
Richtungen zu geben?

Ach ja, Du hast also keinen blassen Schimmer was ein
Rechtsanwalt in solch einem Fall alles tun kann ?

Nein, dann hilf doch mal einem Dummen und kläre ihn auf.
Immer nur diese großspurigen, leeren Kommentare um Andere anzugreifen, wo aber bleibt Dein Wissen? Eine aufgestellte Behauptungen sollte man schon begründen können, denkst Du nicht?
Warum also sollte man „In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand … auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen“.?

Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…

Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !

Dann lass doch diese Bemerkung bitte dorthin verschieben.

Ich dachte Du hättest etwas mehr auf dem Kasten!

Was hast Du denn auf Deinen Hinweis mit dem Plauderbrett anderes erwartet?

Gruß Crack

Hi,

In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wieso auf jeden Fall?

Ist man ohne SB rechtsschutzversichert, dann besteht natürlich gar kein Kostenrisiko. Die gegnerische KHP wird aber wegen Alkohol nicht ihre Leistung gegenüber dem Geschädigten verweigern. Sie wird ggf. lediglich ihren eigenen VN in Regress nehmen.

Falls ich (mit Pkw) an der Ampel stehe und mir dröselt einer volltrunken hinten rein (in den Pkw), dann kann ich doch gefahrlos meine Ansprüche direkt geltend machen, falls ich mir die Materie insgesamt zutraue. Die Schuldfrage ist eindeutig und ich muss nur darauf achten, dass ich alle Ansprüche geltend mache, die mir nach Rechtslage zustehen.

Lieschen Müller wird im Regelfall am letzten scheitern und diese Ansprüche nicht vollständig aufführen. Aber auch nicht alle Anwälte sind dazu fachlich in der Lage oder gewillt. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig und besteht keine RS-Versicherung, dann kann die Einschaltung eines Anwalts ggf. unnötige Kosten erst verursachen.

Gruß
vdmaster

Jeder warnt mich von einer Teilschuld und ich hätte das nie
glauben können, da es definitiv niemals zu diesem Unfall
gekommen wäre wenn der Gegner nicht zu schnell und betrunken
gefahren wäre.

Hättest Du nicht aus geparkt oder Dich beim Aus-parken korrekt Verhalten, wäre es auch definitiv niemals zu diesem Unfall gekommen. Insofern ist das etwas kurz gedacht.

Ich finde im Internet keine passenden Gerichtsverhandlungen,
kann mir hier jemand helfen wie solche Gerichtsverhandlungen
ausgegangen sind?

Z.B.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-beim-auspark…

Eine nicht unerhebliche Teilschuld könnte hier also durchaus in Betracht kommen.

Hallo,

Hi,

In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wieso auf jeden Fall?

Du hast Recht.

Einschränkung: wer sich mit Gesetzen und Rechtssprechung auskennt benötigt keinen juristischen Beistand, also keinen Anwalt.

Aber

Lieschen Müller wird im Regelfall am letzten scheitern und
diese Ansprüche nicht vollständig aufführen

und somit sollte sie einen Anwalt beauftragen.

Aber auch nicht
alle Anwälte sind dazu fachlich in der Lage oder gewillt.

Natürlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht - dachte so etwas wäre im allgemeinen bekannt.

Ist
die Schuldfrage nicht eindeutig und besteht keine
RS-Versicherung, dann kann die Einschaltung eines Anwalts ggf.
unnötige Kosten erst verursachen.

Gerade wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, sollte man auf einen Anwalt nicht verzichten.

Gruß
vdmaster

Gruß Merger

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Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in
den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen
Richtungen zu geben?

wie wäre es mit ‚überprüfung und geltendmachung aller rechtsansprüche des geschädigten‘?
warum genau sollte man als geschädigter sich in irendeiner weise überhaupt mit dem ganzen papierkram auseinandersetzen? warum sollte man sich selber gedanken darüber machen, welche ansprüche man hat? muss ich wirklich selber ausrechnen, wie hoch der nutzungsausfall ist? muss ich wirklich selber einen gutachter vestellen? muss ich selber aufpassen, was die gegnerische(!) versicherung mit ihren anwälten so vorhat, um geld zu sparen? die haben ihre anwälte, warum genau sollte ich auf meinen verzichten? schon mal was von ‚waffengleichheit‘ gehört?

ich wäre schön blöd, wenn ich darauf verzichten würde.

2 Like

Hättest Du nicht aus geparkt oder Dich beim Aus-parken korrekt
Verhalten, wäre es auch definitiv niemals zu diesem Unfall
gekommen. Insofern ist das etwas kurz gedacht.

Sorry, ich kann den „Sinn“ in dieser Aussage nicht finden.
Hätte man das Auto nicht gekauft, oder würde man in einer anderen Stadt leben dann wäre der Unfall auch nicht passiert - ist es das worauf Du hinaus möchtest? Das war dann von Dir wohl nicht so richtig durchdacht, oder?
Desweiteren, aus welcher Passage der Frage liest Du heraus das die Fragestellerin sich beim Ausparken nicht korrekt verhalten haben könnte?

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-beim-auspark…

Eine nicht unerhebliche Teilschuld könnte hier also durchaus
in Betracht kommen.

Nein, eben nicht.
Denn in dem verlinkten Fall stand die Ausparkende nicht unter erheblichem Alkoholeinfluss.

Gruß Crack

Nur mal zum Nachdenken:

im Internet kan man vermutlich keine Gerichtsverhandlung
finden.
Daher gehe ich davon aus, dass er ein Gerichtsurteil sucht.

Und da kommt wieder FAQ:1129 ins Spiel!

nur mal zum nachdenken:
seit wann ist das verlinken eines gerichtsurteil eine rechtsberatung?

Eine nicht unerhebliche Teilschuld könnte hier also durchaus
in Betracht kommen.

Nein, eben nicht.
Denn in dem verlinkten Fall stand die Ausparkende nicht unter
erheblichem Alkoholeinfluss.

In diesem Thread stand der Ausparkende auch nicht unter Alkoholeinfluss!

Gruß Crack

Gruß Merger

In diesem Thread stand der Ausparkende auch nicht unter
Alkoholeinfluss!

Danke für die Richtigstellung, es ist natürlich der Auffahrende gemeint.

Gruß Crack

Sorry, ich kann den „Sinn“ in dieser Aussage nicht finden.
Hätte man das Auto nicht gekauft, oder würde man in einer
anderen Stadt leben dann wäre der Unfall auch nicht passiert -
ist es das worauf Du hinaus möchtest? Das war dann von Dir
wohl nicht so richtig durchdacht, oder?

Genau darauf wollte der Fragesteller doch hinaus. An einem Unfall sind immer alle beteiligt. Insofern kann man nicht einfach sagen, wäre der andere nicht zu schnell gefahren, wäre nichts passiert.

Desweiteren, aus welcher Passage der Frage liest Du heraus das
die Fragestellerin sich beim Ausparken nicht korrekt verhalten
haben könnte?

Ganz offensichtlich wurde nicht ausreichend auf den nachfolgenden Verkehr geachtet

http://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-beim-auspark…

Eine nicht unerhebliche Teilschuld könnte hier also durchaus
in Betracht kommen.

Nein, eben nicht.
Denn in dem verlinkten Fall stand die Ausparkende nicht unter
erheblichem Alkoholeinfluss.

Ja und? Wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand, schließt Du eine Teilschuld des anderen also grundsätzlich aus?

Man nehme z.B. folgendes Urteil zur Kenntnis:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Eine-Teilschuld-gibts-ni…

Und zu Deiner Info: Nicht der Ausparkende stand unter Alkoholeinfluss.

An einem Unfall sind immer alle beteiligt.

Wenn Du damit die Unfallbeteiligten meinst - richtig, aus dem Grund werden sie ja auch so bezeichnet.

Desweiteren, aus welcher Passage der Frage liest Du heraus das
die Fragestellerin sich beim Ausparken nicht korrekt verhalten
haben könnte?

Ganz offensichtlich wurde nicht ausreichend auf den
nachfolgenden Verkehr geachtet

Das können wird nicht genau beurteilen, es bleibt wohl Spekulation. Grundsätzlich sollte man aber immer von den Angaben in der Fragestellung ausgehen, und da kann ich nun einmal nicht erkennen das hier „ganz offensichtlich nicht auf den fließenden Verkehr geachtet“ wurde.

Ja und? Wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss
stand, schließt Du eine Teilschuld des anderen also
grundsätzlich aus?

Man nehme z.B. folgendes Urteil zur Kenntnis:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Eine-Teilschuld-gibts-ni…

Du gehst davon aus das der Unfall für die alkoholisierte Fahrerin nicht vermeidbar war.
Die angegebene überhöhte Geschwindigkeit kann natürlich eine Schutzbehauptung der Fragestellerin sein. Wie verhält es sich aber mit dem Sichtfahrgebot wenn man eine Kurve befährt und der zweifelslos eingeschränkten Reaktionsfähigkeit bei 1,3‰, gilt das dann auch noch?

Und zu Deiner Info: Nicht der Ausparkende stand unter
Alkoholeinfluss.

Dazu hatte ich mich schon geäußert, ich hoffe man nagelt mich deswegen jetzt nicht gleich ans Kreuz…

Gruß Crack

Grundsätzlich sollte man aber immer von den
Angaben in der Fragestellung ausgehen, und da kann ich nun
einmal nicht erkennen das hier "ganz offensichtlich nicht auf
den fließenden Verkehr geachtet
" wurde.

In dem von mir verlinkten Urteil ist von 30 Metern die Rede. Also recht hohe Hürden, die an Fahrer gestellt werden, die ausparken. Grundsätzlich sollten wir uns einig sein, dass der fließende Verkehr auf der Straße ausparkenden Fahrzeugen gegenüber Vorrang hat. Und auch, dass der ausparkende Fahrer sich grundsätzlich vergewissern muss, dass er durch das Ausparken niemanden gefährdet. Grundsätzlich könnte man also unterstellen, dass der ausparkende Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht gerecht wurde. Dass der Auffahrende ggf. zu schnell und alkoholisiert war, muss natürlich berücksichtigt werden. Keine Frage. Aber nur Aufgrund einer Alkoholisierung ist er nicht automatisch zu 100% schuld.

Es ist nun mal so, dass nicht jeder eigene Fahrfehler zu 100% neutralisiert wird, wenn der Unfallgegner zu schnell oder unter Alkoholeinfluss unterwegs ist. Insbesondere beim Ausparken ist höchste Vorsicht geboten.

Alles weitere werden die Gerichte klären.

Ich denke das kann man als gutes Schlusswort für unsere Diskussion gelten lassen.

Gruß Crack

Wenn Du doch sooooo schlau bist,

dann beantworte doch einfach die gestellten Fragen!

heiße ich vielleicht google?

Nein, aber deine Kinderstube wurde offensichtlich durch einen Computer-Schnellkurs (Shareware) ersetzt.

Hendrik, Hendrik, ich zähle die Stunden, bis sie dich wieder sperren!

Hendrik, Hendrik, ich zähle die Stunden, bis sie dich wieder
sperren!

tja, einen hendrik kenne ich leider nicht. da wirst du wohl verdammt lange zählen müssen.

das ging auf den falschen haufen. versuch’s nochmal.

Ja, hab ich soeben getan.

Deine Schreibweise kommt mir bekannt vor!
Vielleicht kann ich aushelfen: Testare_