Beim Ausparken von betrunkener angefahren

Ich bin aus der Parklücke rausgefahren mit blinker und ohne das jemand auf der Fahrbahn war. Ich war schon 2/2 draußen da krachte es gewaltig. Ich wurde 3 autos vorgeschleudert. Der gegnerische Fahrer kam aus der Seitenstraße hinter mir, viel zu schnell, und wie sich danach herausstellte mit 1,3 Promille.
Polizei war vor Ort. Wenn man den Schaden an meinem Auto sieht ist deutlich erkennbar dass ich nicht gestriffen wurde (also nicht gerade losgefahren bin) sondern dass sie komplett in meine Fahrertür geknallt ist.

Dies ereignete sich am Nachmittag und sie hatte ein Kind am Vordersitz dabei.

Jeder warnt mich von einer Teilschuld und ich hätte das nie glauben können, da es definitiv niemals zu diesem Unfall gekommen wäre wenn der Gegner nicht zu schnell und betrunken gefahren wäre.

Ich finde im Internet keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand helfen wie solche Gerichtsverhandlungen ausgegangen sind?

Häufig gestellte Frage 1129
FAQ:1129

Empfehle schleunigst einen Anwalt aufzusuchen. Wenn Du unschuldig bist, muß den der Gegner bezahlen.

Gruß S

Überflüssig
Hallo, es wurde nicht gefragt „was kann ich machen?“ oder „wer kann mir helfen?“, sondern ganz allgemein, ob jemand entsprechende Gerichtsurteile kennt. Wo also ist das Problem?

Gruß
Christa

1 Like

Hallo,

es ist schon erstaunlich, dass manchem nur der Hinweis auf die FAQ bleibt, manche Leute können echt nix zu tun haben…

Das hilft Dir vielleicht:

http://www.unfall-und-was-nun.de/verkehrsrecht-straf…,
http://www.anwaltseiten24.de/alkohol-am-steuer.html

Ich denke, Du hast keine Repressalien zu erwarten.

Gruß

Jeder warnt mich von einer Teilschuld und ich hätte das nie
glauben können, da es definitiv niemals zu diesem Unfall
gekommen wäre wenn der Gegner nicht zu schnell und betrunken
gefahren wäre.

Eine Teilschuld bekommt man immer dann zugesprochen wenn man selbst etwas falsch gemacht hat. In diesem Fall war speziell §10 StVO zu beachten:
_ Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen._

Der Schilderung nach kann ich kein Fehlverhalten feststellen, also kann man hier auch nicht von Teilschuld ausgehen.

Die Forderung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, nur wenn die sich Quer stellen sollten muss man einen Anwalt bemühen.

Gruß Crack

Hallo Christa

Hallo, es wurde nicht gefragt „was kann ich machen?“ oder „wer
kann mir helfen?“

Ach so, und ich meine gelesen zu haben „Ich finde im Internet keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand helfen

sondern ganz allgemein, ob jemand
entsprechende Gerichtsurteile kennt. Wo also ist das Problem?

Das Problem ist, dass eben nicht allgemein gefragt wurde, sondern speziell nach den einem konkreten Privatproblem „entsprechenden Gerichtsurteilen“ (deine Formulierung).

Gruß
s.

1 Like

Tach!

Ab zum Anwalt!

M.

Ab zum Anwalt!

Warum?
Um ihm für gutes Geld sein Leid zu klagen? Was könnte oder müsste denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun?

Gruß Crack

Moin!

Ab zum Anwalt!

Warum?
Um ihm für gutes Geld sein Leid zu klagen? Was könnte oder
müsste denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun?

Die Schadenersatzansprüche stellen.

M.

Die Schadenersatzansprüche stellen.

Macht man das nicht mehr bei der Versicherung?

Gruß Crack

Moin!

Die Schadenersatzansprüche stellen.

Macht man das nicht mehr bei der Versicherung?

Als schleuer Mensch lässt man die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen, auch gegenüber einer gegnerischen KfZ-Versicherung, durch einen Rechtsanwalt erledigen.
Zumal die gegnerische Versicherung den RA ohnehin bezahlt.

M.

Hallo nochmal,

Ach so, und ich meine gelesen zu haben „Ich finde im Internet
keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand
helfen

vielleicht habe ich da zu viel hineininterpretiert, aber das „kann mir hier jemand helfen“ bezog ich ausschließlich auf das Helfen bei der Suche. :smile:

Gruß
Christa

Hallo,

aber nur dann, wenn sie ihren eigenen VN auch zu 100% in der Haftung sieht. Ansonsten bleibt man auf Kosten hängen, sofern man nicht ohnehin rechtsschutzversichert ist.

Gruß
vdmaster

Und genau deshalb sollte, und zwar so früh wie möglich, ein Fachanwalt herbeigezogen werden!

Und genau deshalb sollte, und zwar so früh wie möglich, ein
Fachanwalt herbeigezogen werden!

Nein, das ist Unsinn!
Warum sollte man denn in einem Stadium in dem nicht bekannt ist wie die Versicherung handeln wird und ob es überhaupt zu Schwierigkeiten kommt einen Anwalt konsultieren? Der kostet dann in jedem Fall erst einmal Geld - auch wenn es nur die Selbstbeteiligung der RS ist.

Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken habe das dies die Ursache ist…

Gruß Crack

Hallo Christa,

Hallo nochmal,

Ach so, und ich meine gelesen zu haben „Ich finde im Internet
keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand
helfen“

vielleicht habe ich da zu viel hineininterpretiert, aber das
„kann mir hier jemand helfen“ bezog ich ausschließlich auf das
Helfen bei der Suche. :smile:

Nur mal zum Nachdenken:

im Internet kan man vermutlich keine Gerichtsverhandlung finden.
Daher gehe ich davon aus, dass er ein Gerichtsurteil sucht.

Und da kommt wieder FAQ:1129 ins Spiel!

Gruß
Christa

Gruß Merger

Und genau deshalb sollte, und zwar so früh wie möglich, ein
Fachanwalt herbeigezogen werden!

Nein, das ist Unsinn!

Sehr ich nicht so!

Warum sollte man denn in einem Stadium in dem nicht bekannt
ist wie die Versicherung handeln wird und ob es überhaupt zu
Schwierigkeiten kommt einen Anwalt konsultieren? Der kostet
dann in jedem Fall erst einmal Geld - auch wenn es nur die
Selbstbeteiligung der RS ist.

In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…

Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !

Gruß Crack

Gruß Merger

In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Die Begründung dafür bleibst Du aber auch schuldig.
Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen Richtungen zu geben?

Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…

Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !

Dann lass doch diese Bemerkung bitte dorthin verschieben.

Gruß Crack

In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Die Begründung dafür bleibst Du aber auch schuldig.
Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in
den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen
Richtungen zu geben?

Ach ja, Du hast also keinen blassen Schimmer was ein Rechtsanwalt in solch einem Fall alles tun kann ?

Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…

Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !

Dann lass doch diese Bemerkung bitte dorthin verschieben.

Ich dachte Du hättest etwas mehr auf dem Kasten!

Gruß Crack

Gruß Merger