Beim Auto Ummelden: Rabatt jonglieren?

Hallo,

meine Frage ist aus Versehen im Behörden-Bereich gelandet, gehört aber wohl eher hier in den Auto-Bereich, sorry für die Verdoppelung.

Ich habe ein gebrauchtes, schon abgemeldetes Auto gekauft und möchte
es aus seinem jetzigen fremden Landkreis in unseren überführen und dort
anmelden. Vertrag ist unterschrieben, Geld überwiesen,
Brief/Schein/TÜV/AU habe ich schon. So weit, so gut, trotzdem ist der
Fall ein bisschen komplizierter (oder auch nicht, aber ich weiß nicht
wie ich es anstellen muss ).

Status quo: Wir haben zwei Autos, ein altes (angemeldet auf meine
Frau mit SF9), und ein uraltes (angemeldet auf mich mit SF5). Das Alte
wollen wir weiterbenutzen, das uralte mit SF5 möchte ich nächste Woche
loswerden/verkaufen. Beide sind bisher bei HUK24 versichert, ERGO hat
bessere Angebote und ich würde deswegen gerne mit dem alten und dem
neuen Fahrzeug dorthin wechseln.

Ziel 1: Den neuen hierher bekommen und anmelden
Ziel 2: Von HUK zu ERGO wechseln
Ziel 3: Den Uralten selber abmelden, um in keine Haftungsrisiken zu laufen, wenn der Käufer desselben Blödsinn anstellen sollte.
Ziel 4: Da der neue Gebrauchte versicherungstechnisch teurer ist als der
alte, soll bei der Aktion nach Möglichkeit der Rabatt SF9 vom alten auf
den neuen gehen und der alte mit dem SF5 des uralten weiterlaufen.
Ziel 5: Möglichst nur einmal auf die Zulassungsstelle latschen müssen :-).
Ziel 6: Falls möglich eine Ummeldung des alten von meiner Frau auf mich
vermeiden (da sonst ja ein Halter mehr zu Buche steht. Ist bei einem 8
Jahre alten Auto aber vielleicht nicht mehr relevant).
Ziel 7: Alte Kennzeichen weiterverwenden, falls möglich.

Möglichkeiten, die mir durch den Kopf gegangen sind:
I)

  • Ich melde den uralten ab und im selben Zug den neuen als Ersatz an. Hierbei
    kann ich die Versicherung problemlos unter Mitnahme des SF5 wechseln,
    korrekt? Auch das Kennzeichen kann ich weiterverwenden (kostet evtl.
    nochmal Wunschkennzeichen-Gebühren)?
  • Wie kriege ich dann aber den
    SF9 vom alten zum neuen (egal ob meine Frau oder ich Halter von einem
    oder beiden Fahrzeug bleiben oder zu einem anderen wechseln; das wäre
    uns egal)?

II)

  • Den neuen als Ersatz für den alten meiner Frau anmelden.
    Sie kann die Versicherung problemlos unter Beibehaltung ihres SF9
    wechseln, korrekt? Oder klappt das nur bei einem Halterwechsel des
    alten von ihr zu mir, weil sonst die alte Versicherung kein
    Sonderkündigungsrecht anerkennt, wenn das alte weiter auf meine Frau
    laufen würde?
  • Kann ich meinen SF5 des uralten ohne Halterwechsel
    auf den alten übertragen (so dass dann meine Frau Halter des neuen und
    des alten wäre)? Sogar mit Versicherungswechsel von HUK zu Ergo? Oder
    müssen wir den Halterwechsel durchführen und ich habe dann einen
    Fahrzeugwechsel von uralt zu alt, wobei ich problemlos die Versicherung
    unter Beibehaltung meines SF5 wechseln kann?

III) Jemand hat ein bessere Idee, auf die ich dank Denkblockade und
nachtschlafener Zeit gerade nicht komme? Ist es überhaupt möglich alle
Ziele zu erfüllen?

Noch allgemein: Ich brauche auf keinen Fall Überführungskennzeichen,
sondern kann mit alten Kennzeichen, Brief und Schein zur
Zulassungsstelle schlappen, dort den neuen anmelden, zum Verkäufer
fahren, Schilder ans neue schrauben und nach Hause fahren, korrekt?