Hallo zusammen, ich bin 53 Jahre jung mein Mann ist 61. Wir sind beide berufstätig. Wenn ich nun einfach aufhöre zu arbeiten - kann ich dann bei meinem Mann familienversichert werden ? Und darf ich dann bis 450.- Euro monatlich dazu verdienen ? über eine Info freue ich mich. Danke und viele Grüße Brigitte
Meines Wissens nach, kannst Du Dich in der Konstellation über Deinen Mann familienversichern, sofern die 450€ als Minijob angemeldet sind, Du somit nicht als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer geführt wirst und die Einnahmen auch nicht aus selbstständiger Arbeit stammen.
Ich denke aber, am einfachsten und sichersten kann Dir hier die Hotline Eurer bzw. seiner Krankenversicherung weiterhelfen.
Soviel mir bekannt, kann man auch da Geld verdienen- es darf nur eine bestimmte Grenze nicht überschreiten- ich mein das liegt um die 400 Euro.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem die Ehefrau ihre Familienversicherung über den Mann verloren hätte, wenn sie für den Verkauf von Kosmetika, ähnlich dem Tupper-Prinzip, ein Gewerbe angemeldet hätte. Davor wurde seitens der Krankenkasse konkret gewarnt, unabhängig von der Höhe des möglichen Gewinns. Meine Aussage bezog sich also auf selbstständige Arbeit in einem Gewerbe, was ich nicht konkret ausformuliert habe.
Es kann sein, dass Tätigkeiten ohne Gewerbe, die steuerlich als sonstige Einkünfte berücksichtigt werden, erlaubt sind. Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Die Google-Einträge sprechen aber immer nur von Minijobs, weshalb ich die Einkünfte aus jeglichen selbstständigen Arbeiten ausschließen würde.
Ja. Aber diese „bis zu 450 €“ beziehen sich auf das Gesamteinkommen. Dazu gehören auch z.B. Zinseinnahmen.
genauer sind es 435 € bzw. die Einnahmen aus einem Minijob bis max. 450 €/Monat.
Info.
gut möglich, dass das so stimmt.
Wobei mir nicht klar ist, wo der Unterschied liegt ob jemand Geld über ein Gewerbe verdient oder über eine zb Dienstleistung.
DA bleibt wohl nur die Nachfrage bei der Krankenkasse direkt.
Hallo,
bei der AOK funktioniert das bei uns mit der Familienversicherung und Gewerbe. Ich haben „neben“ den Kindern ein kleines Gewerbe, welche mir ca 400 Euro im Monat bringt. Ich muss einmal pro Jahr den Gewinn der AOK vorlegen.