Beinhaltet Rückgabepreis auch die Versandkosten?

Hallo,

ich habe einen alten PC ersteigert, der sich aber leider nicht hochfahren läßt. Da das Problem nicht offensichtlich zu beheben ist, möchte ich ihn zurückgeben. Nun stellt sich für mich die Frage, bekomme ich nur den Kaufpreis zurückerstattet, oder auch die gezahlten Versandgebühren, also den gesamten Kaufpreis, den ich überwiesen habe?

In diesem Fall lagen die Versandkosten über dem Höchstgebot; auch prinzipiell ist die Fragestellung insteressant.

Vielen Dank im voraus für Aufklärung,
winter2

Hallo winter2,

War der Verkäufer Händler oder hat eine Rückgabe gewährt? Stand in der Auktion, daß er funktioniere?

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

es stand nicht explizit drin, aber es stand auch nicht drin, daß er nicht funktionieren würde; und bei PCs geht man standardmäßig davon aus, daß sie zumindest angehen. Der Verkäufer hat auch eine ganze Reihe gleichartiger PCs verkauft, die offenbar alle funktionieren (wenigstens die meisten, nach den Bewertungen zu gehen).

Ob es sich um einen gewerblichen Händler handelt, ist schwer zu sagen. Zwar hat der Verkäufer noch unter 100 Bewertungspunkte, ist dafür aber noch nicht zu lange dabei und verkauft auch mehr gleichartige Artikel, als dies eine Privatperson normalerweise tun würde.

Vielleicht kannst Du aber auch beide Fälle beantworten, rein interessehalber (obwohl ich hoffe, damit natürlich nicht mehr konfrontiert zu werden). Aus rein praktischen Gründen: den Rechner selbst wieder (defekt oder Einzelteile) zu verkaufen, würde sich hier auch nicht lohnen.

Gruß
winter2

Hallo winter2,

In FAQ:1167 findest du teilweise eine Antwort.
Allerdings solltest du Kontakt zum Käufer aufnehmen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn ich VK wäre, würde ich höchstwahrscheinlich auf eine Einigung hinarbeiten, indem ich versuchen würde, die Kosten zu teilen. Natürlich gehe ich hier davon aus, daß der Rechner vor Versand funktionierte und er unterwegs einen Schaden erlitten hat.
Falls es ein gewerblicher Verkäufer ist, muß er, soweit ich weiß, die Portokosten übernehemen.

Kann natürlich sein, daß sich unterwegs „nur“ eine Karte aus dem Slot gewuselt hat oder eine sonstige Kleinigkeit, die man in Absprache mit dem VK selber reparieren könnte.

Gruß
Sticky

Hallo,

die FAQs habe ich schon durchsucht, bin aber nicht so recht schlau draus geworden. Aber tatsächlich, jetzt wo ich es nochmals lese, scheint es (relativ) klar zu sein.

Bedeutet das auch, daß MEINE Versandkosten, also die für die Rücksendung auch noch übernommen werden müßten? Angeblich ist das Geld bereits unterwegs, ich warte jetzt mal. Falls es nur der reine Nettokaufbetrag sein sollte, werde ich den Verkäufer kontaktieren.

Was die Ware selbst betrifft, so bin ich versiert genug, daß ich den Schaden selbst beheben hätte können, falls es offensichtlich gewesen wäre, und das war es nicht (habe alles überprüft, was mir eingefallen ist). Ich versuche sowas sonst schon zu klären oder wäre in dem Fall auch mit anderen Maßnahmen zufrieden gewesen …

Viele Grüße
Winter

Hi Winter,
wurde das Gerät als funktionsfähig angeboten oder das zumindest nicht eindeutig ausgeschlossen, muß der VK BEIDE Versandkosten ersetzen, da es ja auf seinem Fehler beruht.

MfG
Julia

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