Hallo,
ich habe einen alten PC ersteigert, der sich aber leider nicht hochfahren läßt. Da das Problem nicht offensichtlich zu beheben ist, möchte ich ihn zurückgeben. Nun stellt sich für mich die Frage, bekomme ich nur den Kaufpreis zurückerstattet, oder auch die gezahlten Versandgebühren, also den gesamten Kaufpreis, den ich überwiesen habe?
In diesem Fall lagen die Versandkosten über dem Höchstgebot; auch prinzipiell ist die Fragestellung insteressant.
Vielen Dank im voraus für Aufklärung,
winter2