Beispielsweise.de

Hallo, jemand hat seit 5 Jahren genannte Seite.
Jetzt nennt ein Unternehmer sein Produkt oder die Firma Beispielsweise und erhebt Anspruch auf die Webseite. Hat er dazu ein Recht und was kostet das ?
Wer weis was ?
Guten Morgen

Jetzt nennt ein Unternehmer sein Produkt oder die Firma
Beispielsweise und erhebt Anspruch auf die Webseite. Hat er
dazu ein Recht

Es gibt gewisse höherrangige Rechte.

und was kostet das ?

Ich würde 160 EUR für eine Domänenübertragung mit individueller, schriftlicher Zustimmung in ein Angebot schreiben, Netto.

Gruß

Stefan

Moin,

Jetzt nennt ein Unternehmer sein Produkt oder die Firma
Beispielsweise und erhebt Anspruch auf die Webseite.

Hat er den Namen denn auch schon irgendwo schützen lassen?
Oder ist es sein eigener Name?

Es gibt da so gewisse Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand Anspruch erheben kann. Aber es kann natürlich sein, dass die erfüllt sind und der derzeitige Besitzer die Domain ggfs. auch rausgeben muss, ohne dafür Geld kassieren zu dürfen.

Mehr Infos gibts sicher im Rechts-Forum.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

ich würde mich in der Sache eher an einen spezialisierten Anwalt wenden. So ganz einfach ist die Sache nämlich auch wieder nicht. Wenn es sich allerdings um eine rein private Seite handelt, könnte der Tipp mit der Kostenstellung für eine Domainübertragung ganz pfiffig sein. :wink:

Grüße

Hallo,
ich hatte auch mal eine private Seite und eine Firma, die sich später gegründet hatte mit dem Namen, wollte gerne die Domain. Nun, ich habe einen 4stelligen Betrag bekommen…

LG Beatrix