Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

ich 64 Jahre alt bin Rentner und privat krankenversichert, meine Frau ist gesetzlich freiwillig krankenversichert, die Beiträge richten sich z.Z. nach meiner Rente. Meine Frau ist 10 Jahre jünger und bekommt zu einem späteren Zeitpunkt auch ihre eigene Rente, wenn Sie Ihre Rente bekommt wie werden die Beiträge berechnet, nur nach ihrer Rente oder wird auch die Rente vom Ehemann (ggf die Witwenrente) hinzugezogen ?
Könnte meine Frau auch eine vorgezogene Rente beantragen und ab welchem Zeitpunkt (60 Jahre?)
David

Hallo Rechtsstand heute: wenn Deine Frau als Rentnerin oder Rentenantragstellerin pflichtversichert wird (das stellt die Krankenkasse bei Rentenantragstellung fest), dann braucht sie nur Beiträge aus der Rente bezahlen. Diese Beiträge werden vom Rentenversicherungsträger gleich einbehalten.
MfG
Frankie

Hallo David,

zum heutigen Zeitpunkt wäre das nur ein raten was in 10 Jahren ist.
Und ob Ihre Frau vorzeitig in Rente gehen kann ist ebenfalls unklar.
Ich empfehle Ihnen die die Wahlabzuwarten und danach die Rentenberatung aufzusuchen.
Gruß

Hallo,

Tut mir leid bin unterwegs, ich denke die Kollegen haben bereits geantwortet.

MfG
-Leo!