Beitragsbemessungsgrenze Ost/West

Moin,

diese Nachricht http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/falsche-rentenbescheide-betriebspruefung-im-bundestag-1.3457953 hat mein Weltbild nachhaltig erschüttert. Wird in Berlin, einem ostdeutschen Bundesland, tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen? Ostsektor und Westsektor? Auf welcher Grundlage? Ich war immer der Meinung, dass es für Berlin eine einheitliche BBG gibt, nämlich die ostdeutsche. Schlimm genug, dass überhaupt noch mit unterschiedlichen BBG gearbeitet wird.

Um erhellende Antworten wird gebeten, am besten mit Gesetzen und Paragraphen.

Data

moin moin,

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232640/publicationFile/52297/rente_so_wird_sie_berechnet_neue_bundeslaender.pdf

auf S.19 Tabelle 4 sind die aktuellen Korrekturfaktoren zu finden.

Es wird ist zwar die Rede von den „Neuen Bundesländern“ aber eigentlich ist das „Beitrittsgebiet“ gemeint.

laut Def.:
Als Beitrittsgebiet werden die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind.[1] Infolgedessen wurde auf diese Bundesrecht übergeleitet.[2]

demzufolge:
Der Begriff des Beitrittsgebietes ist nicht mit dem der neuen Bundesländer gleichzusetzen. Neben einigen kleineren Abweichungen unterscheiden sich diese Begriffe in Bezug auf Berlin, wo zwar das
ehemalige Ost-Berlin zum Beitrittsgebiet, allerdings das Land Berlin (als Ganzes) nicht zu den neuen Ländern gezählt wird.

Gruß
Quelle Wikipedia

Hallo,

Ost-Berlin zählt zum sogenannten Beitrittsgebiet und fällt daher unter „Ost“.
West-Berlin gehörte schon immer zur BRD und fällt daher unter „West“.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__228a.html

Was überrascht dich denn daran?

Gruß,
Steve

das ist so nicht gaanz richtig…

Westberlin gehörte genaugenommen nicht zur BRD.
Bestes Beispiel war die Wehrpflicht…die gab es in Westberlin nicht.

Die drei Westallierten hatten absolutes Hoheitsrecht in Westberlin, während die BRD eigenstaatlich war.

Der Senat von Berlin durfte Entscheidungen nicht ohne Einverständniss der Allierten treffen.

Gruß

1 Like

Hallo,

aber sicher wird es das :smile:

Ein Blick in den Einigungsvertrag zeigt es dir, West-Berlin wurde nicht „eingesackt“,sprich es gehört nicht zum Beitrittsgebiet.

Sicherheitshalber haben unsere Politiker das aber noch mal im

  • Berlin-Bonn Gesetz
    und
    im Dienstrechtlichen Begleitgesetz das ganze niedergeschrieben.

Dienstsitz der Bundeseinrichtungen ist nicht Ost-Berlin.

Auf das Verafhren der Versicherungsanstalt bin ich mal gespannt :smile:

steht im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 ein wenig anders.

Vielleicht eine Kriegslist von William Pierce Rogers?

Schöne Grüße

MM

Was es nicht alles gibt. Dienstrechtliches Begleitgesetz. Riecht irgendwie nach Beamten. Die haben mit der BBG und der GRV doch sowieso nichts zu tun?
In irgendeinem Gesetz steht, dass der Sitz von Bundeseinrichtungen nicht Ost-Berlin ist?
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Sitz in? Na? Dort, wo Walther 1961 erzählte, dass niemand eine Absicht hätte eine Mauer zu bauen. Und das erzählte der selbstverständlich in der Hauptstadt der schönsten und größten DDR, die es jemals auf Erden gegeben hat.
Dieses Gebäude befindet sich also in „Ost-Berlin“ und damit gilt dort der Ost-Tarif für neu eingestellte Bedienstete.
Ich würde meinen, dass es im Artikel um rentenversicherungspflichtig Beschäftigte geht. Und da gab und gibt es durchaus Unterschiede in der Höhe der Bezahlung und natürlich auch der Bewertung der Rentenbeiträge. Der Bundestag hat das für sich so geregelt, dass alle 100% bekommen, egal wo gearbeitet wird. Ob die Bundestagsverwaltung aber auch einfach so den Arbeitsort für alle in den Westen definieren kann?
Wenn da jetzt rauskommt, dass die Beschäftigten „im Osten“ eben Ostentgeltpunkte und Ostrentenwerte bekommen, dann werden die für jeden Beitragseuro eine höhere Rente als ihre Kollegen „im Westen“ bekommen. Für Einkommen über der BBG gibt es natürlich keine Punkte. Da sparen sich dann wohl Bundestag und Beschäftigte den Rentenbeitrag.

Hallo,

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden alle, die tätsächlich in Ost-Berlin arbeiten, nach den Regeln für das Beitritsgebiet behandelt.

In der Arbeitslosenversicherung hat es Auswirkungen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (=BB) Ost überschretten wird. Dann wird das Arbeitslosengeld aus dem geringeren Höchstbetrag berechnet.

In der Rentenversicherung werden Entgeltpunkte im Rentenkonto vermerkt. Wenn man genau im Durchschnitt aller Arbeitnehmer verdient hat, bekommt man genau 1 Rentenpunkt. Im Beitrittgebiet inkl. Ostberlin wired der Durchschnitt in diesem Gebiet herangezogen. Die Rentenberechnung hat dann andere Ausgangswerte als in den alten Bundesländern inkl. West-Berlin.

Gruß
RHW