Hallo zusammen,
habe eine spezielle Frage zur Beitragsberechnung der freiwilligen Krankenversicherung fuer mich und habe eine Frau in Thailand. Wir haben ein Kind zusammen.
Bin seit 02-2022 in Elternzeit (keine Einahmen). Aktuell noch kein Elterngeld (Antrag noch nicht raus). Deswegen bat ich die Krankenkasse um eine Neuberechnung der Beitraege.
Info: Seit 02-2022 gehen keine Beitraege bei der GKV ein. Habe Sorge hier rauszufliegen, wenn keine Beitraege eingehen.
Sie lebt in Thailand, ist in Deutschland weder gemeldet noch hat sie in Dtl. Einkuenfte, Einnahmen oder Einkommen. Sie ist lediglich mit mir verheiratet, legal nach deutschem Recht.
Wir haben ein gemeinsames Kind, keine weiteren Kinder.
Es wird nun bei der Beitragsberechnung nach diversen Dingen zu meiner Frau gefragt.
Bei denen es mir schwer faellt darauf zu antworten. Ein Anruf bei der GKV hat mich auch nicht weiter gebracht. Es sei egal, wo meine Frau lebt, da sie nicht gesetzlich versichert sei wuerden ihre Einkuenfte bei mir angerechnet.
Fragebogen:
- Frage zur Krankenversicherung meiner Frau:
„gesetzlich“, b) „nicht gesetzlich“ oder c) „keine (z.B. freie Heilfuersorge)“
Kommentar: Sie hat ein Healtinsurance fuer Thailand. Also weder gesetzlich noch nicht gesetzlich, eher wuerde keine passen.
- Nur wenn die Frau NICHT GESETZLICH versichert ist, benoetigen wir folgende Angaben:
Hoehe der Einkuenfte monatlich oder jaehrlich in EUR
Sie hat in Dtl. gar keine Einkuefte. Sie ist auch in dtl. nicht steuerpflichtig.
Info Einkuenfte: „Der Begriff **Einkünfte** bezeichnet einen Saldo, nämlich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Einkünfte können daher positiv („Gewinn“) oder negativ („Verlust“) sein.“
Nach meinem Verstaendis des Fragebogen sieht es so aus.
Meine Frau ist nicht gesetzlich versichert bzw. ist gar nicht versichert in Dtl.
A) „NICHT gesetzlich“: dann muessten Angaben zu Einkuenften gemacht werden
B) „keine“: dann muessten KEINE Angaen zu Einkuenften gemacht werden
Bei B) wuerden dann auch auch die Einkuenfte meiner Frau nicht fuer meine Beitragsberechnung beruecksichtigt.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie das tatsaechlich zu verstehen ist.
Falls es doch auf Fall A) „NICHT gesetzlich“ hinauslaeuft.
Mir ist unklar, wie ich ggf. die Einkuenfte meiner Frau nachweisen soll. Das laeuft in Thailand alles etwas anders.
Haette mtl. Gehaltszettel. Die Ausgaben fuer Healtinsurance, Rente etc. sind dort aber nicht aufgelistet. Die Einkuenfte wuerden dann sehr hoch aussehen.
Vermutlich kommt man dann auf einen Jahresbetrag von 100.000EUR, da gingen aber noch einige Ausgaben zu Ihrere Versicherung, Rente und auch Steuern, Versicherung fuer Sohn etc ab. So das man evtl. auf 70.000EUR oder weniger kommt. (mtl. ca. 5.833).
Wie wuerde die Anrechnung ihrer Einkuenfte erfolgen, gibt es Grenzen oder Freibetraege.
Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
Y.