Beitragsentlastung freiwillig gesetzlich Versicherter - Vermögen zu welchem Zeitpunkt?

Hallo,
ich habe letztes Jahr erfolgreich als Selbstständige einen Antrag auf Beitragsentlastung bei meiner Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) gestellt. Aktuell muss ich wieder meine Einkommensnachweise angeben. Ich liege noch locker mehrere hundert Euro unter der monatlichen Mindestbemessungsgrundlage, habe aber durch sparsamen Lebensstil wohl mehr Vermögen als der Freibetrag hergibt (aktuell ist noch eine Anfrage an meine private Rentenversicherung offen, wie der Rückkaufswert wäre, da dieser auch zu dem anrechenbaren Vermögen zählt).

Meine Frage ist nun: Welcher Zeitpunkt gilt bezüglich des Vermögens? Ich kenne es von damals vom Bafög so, dass der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgeblich war.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht Geld an Verwandte schieben oder anderweitig nebulös beiseite schaffen. Aber wenn der Zeitpunkt der Antragsstellung gilt, dann wäre es z.B. ja cleverer, sich jetzt ein neues Auto zu kaufen, das ansonsten vielleicht in einem halben Jahr fällig wäre.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo,

dies ist für die Krankenkasse verbindlich:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2014-12-10_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_sechste_Aenderung.pdf
-> § 7 Absatz 4

Für die Zeit der Beitragsermäßigung darf die Vermögensgrenze nicht überschritten werden.

Gruß
RHW

Danke dir,
dann werde ich mich da mal durcharbeiten.

Dann hätte ich mich ja sofort melden müssen, wenn meine Vermögensgrenze überschritten wird? Ist das nicht ein bisschen unpraktikabel; also zum einen gibt man ja auch mal Geld wieder aus, so dass die 11.900€ in diesem Fall ja schon öfter eintreten, bevor sie stabil überschritten sind, zum anderen muss ich ja nun z.B. bei der Rentenversicherung nachfragen, was die denn gerade für einen Wert hat - ich weiß nicht, ob die mir eine (mir verständliche) Berechnungsgrundlage sagen, nach der ich zukünftig selber schauen/ausrechnen kann, ab wann dann der Freibetrag überschritten ist.

Liebe Grüße
Lockenlicht

In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass das Vermögen sehr nah an der Vermögensgrenze liegt. Zum 1.1. wird die Grenze regelmäßig aufgrund der höheren Grenze angehoben.