Hallo,
ich habe letztes Jahr erfolgreich als Selbstständige einen Antrag auf Beitragsentlastung bei meiner Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) gestellt. Aktuell muss ich wieder meine Einkommensnachweise angeben. Ich liege noch locker mehrere hundert Euro unter der monatlichen Mindestbemessungsgrundlage, habe aber durch sparsamen Lebensstil wohl mehr Vermögen als der Freibetrag hergibt (aktuell ist noch eine Anfrage an meine private Rentenversicherung offen, wie der Rückkaufswert wäre, da dieser auch zu dem anrechenbaren Vermögen zählt).
Meine Frage ist nun: Welcher Zeitpunkt gilt bezüglich des Vermögens? Ich kenne es von damals vom Bafög so, dass der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgeblich war.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht Geld an Verwandte schieben oder anderweitig nebulös beiseite schaffen. Aber wenn der Zeitpunkt der Antragsstellung gilt, dann wäre es z.B. ja cleverer, sich jetzt ein neues Auto zu kaufen, das ansonsten vielleicht in einem halben Jahr fällig wäre.
Liebe Grüße
Lockenlicht