Vom Vorjahr zum aktuellen Jahr 2013 buchte die Versicherung mehr vom Konto ab.
Ca. 6 Wochen danach kam ein Schreiben mit dem Hinweis auf eine Erhöhung für 2014 und der Information, dass wegen eben dieser Erhöhung Sonderkündigungsrecht zum Stichtag bestehe.
Im Vorjahr kam kein entsprechendes Schreiben!! Also fehlten entsprechende Hinweise auf Erhöhung und Kündigungsrechte!!
Darauf angeschrieben kam Antwort der Versicherung, das Schreiben sei geschickt worden und nicht zurück gekommen, also gingen sie von einer erfolgreichen Zustellung aus…sie würden es aber JETZT noch einmal schicken!!
Ist es erlaubt, diese Information so einfach nachzusenden und einem so die Möglichkeit zur Kündigung zu nehmen??
Bei einer Summe von über 500€ erreichen sicher viele ihre Schmerzgrenze und kündigen den Vertrag umgehend!?! Wenn sie eben rechtzeitig darüber informiert wurden!!
Kann man im Hinblick auf die fehlenden Informationen rückwirkend kündigen?? Lohnt sich ein Besuch beim Anwalt??
Hallo.
Die ganze Frage mit einem Wort beantwortet, sofern die Erhöhung nicht schon mehrere Monate stillschweigend geduldet wurde bei der Abbuchung:
Kann man im Hinblick auf die fehlenden Informationen
rückwirkend kündigen??
Ja.
Lohnt sich ein Besuch beim Anwalt??
Nein. Nur wenn der Versicherer sich quer stellt.
Von welcher Versicherungssparte ist hier überhaupt die Rede?
Grüße
CB
Es wäre hilfreich, zu wissen, um welche Versicherung es sich handelt. So kann man keinen Rat geben.
Wenn die Versicherung das Schreiben nochmal schickt, würde ich das so interpretieren, dass sie nochmal das Kündigungsrecht einräumen. Natürlich nicht rückwirkend.
Ein Besuch beim Anwalt lohnt sich nur, wenn es ein Fachmann für Versicherungsrecht ist und der strittige Betrag deutlich höher als seine Gebühren. Ich würde mich jetzt lieber auf den 1.1.2014 konzentrieren.
Viel Glück
Barmer