Beitragshöhe Beamter+ Ehefrau Midijob

Die (hypothetische) Situation:
Ehemann ist Beamter im höheren Dienst, Ehefrau hat Midijob (405 brutto, 345 netto). GKV berechnet Beitrag der Ehefrau aus Hälfte Einkommen des Ehemannes und Ehefrau, zus. 3 Freibeträge für Kinder werden abgezogen (1Kind familienversichert bei Ehefrau, 2 Kinder in der PKV).
Frage 1: Gibt es eine bessere Lösung für Ehefrau als in der GKV? (Beihilfeprinzip …)
Frage 2: Ehefrau könnte Job planen mit brutto 1150 Euro, wird zur Beitragsbrechnung dann weiterhin das halbe Einkommen des Ehemannes hinzugerechnet?
IM VORAUS Herzlichen DANK für (hypothetische) Antworten :wink:

Die (hypothetische) Situation:
Ehemann ist Beamter im höheren Dienst, Ehefrau hat Midijob
(405 brutto, 345 netto). GKV berechnet Beitrag der Ehefrau aus
Hälfte Einkommen des Ehemannes und Ehefrau, zus. 3 Freibeträge
für Kinder werden abgezogen (1Kind familienversichert bei
Ehefrau, 2 Kinder in der PKV).
Frage 1: Gibt es eine bessere Lösung für Ehefrau als in der
GKV? (Beihilfeprinzip …)

Wenn Ehefrau nicht pflichtversichert ist könnte sie sich + 3 Kind über die Beihilfe + PKV bei ihrem Ehemann mitversichern. (gegen Zusatzbeitrag)
Voraussetzung ist natürlich, dass es keine gesundheitliche Probleme gibt.
Evt. besteht noch die Möglichkeit über die Beamten-Öffnungsklausel.
Dafür sind allerdings weitere Informationen erforderlich.

Frage 2: Ehefrau könnte Job planen mit brutto 1150 Euro, wird
zur Beitragsbrechnung dann weiterhin das halbe Einkommen des
Ehemannes hinzugerechnet?

Nein - dann würde eine Pflichtversicherung vorliegen für die Ehefrau.
Für das 3. Kind würde allerdings das hälftige Einkommen des Vaters berücksichtigt werden. - Also 3. Kind sollte auf jeden Fall in die PKV.

IM VORAUS Herzlichen DANK für (hypothetische) Antworten :wink:

Gruß Merger

Mit 405 EUR in 2012 und 455 EUR in 2013 wäre Ehefrau pflichtversichert. Die Berechnung der Kasse wäre falsch. Erst recht natürlich bei 1150 EUR. Die Anrechnung des Ehegatteneinkommens geht nur bei freiwillig Versicherten.

Ist Ehefrau nicht pflichtversichert, wäre Beihilfe plus Beihilfeversicherung - wie Merger vorgeschlagen hat - besser.

Gruss

Barmer