Beitragslücke AOK

Hi,

ich steh im Moment vor folgendem.

AOK verlangt von mir das ich 2 Monatsbeiträge nachzahle. Das wären 280 €.
Da ich auf Grund einer Chance zu einer Ausbildung, bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt habe um dann ein 4 Wöchiges Praktikum zu machen wurde angeblich nichts mehr eingezahlt. Das Praktikum war auf 400 € Basis.

Nach diesen 4 Wochen habe ich ALG 1 beantragt. Habe den Ausbildungsplatz leider nicht bekommen.
Das Arbeitsamt hat 1 Monat gebraucht um mir zu sagen, das ich keinen Anspruch mehr habe, weil ich vor meinem Auslandsaufenthalt auch selber gekündigt hatte.
Das war dann der 2 Monat in dem die AOK kein Geld von mir gesehen hat.

Ab Mai hab ich wieder angefangen zu arbeiten.
Ich war in den Monaten März und April nicht einmal beim Arzt oder habe sonstige Leistungen in Anspruch genommen.

Wofür soll ich denen jetzt 280 € abblättern? Ich hab den 2 Monaten genau 400 € gemacht.

Familienversichert war ich nicht, weil ich 23 Jahr alt bin.

Ich bin in keinster Weise bereit 280 € zu zahlen und überlege jetzt die Versicherung zu wechseln.

Ist das überhaupt rechtens was die da abziehen? Hab noch nie gehört das jemand seine Beiträge bei der AOK selber zahlen muss. Ist doch keine Privatversicherung.

gruß
Kosta

ja - das ist rechtens !!!
mfg

Hallo Kosta,

seit dem 01.04.2007 gibt es in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass die Krankenkasse jeden zwangsweise versichern muss. Sofern keine dritte Person Beiträge zahlt (z. B. Arbeitgeber oder Arbeitsamt) muss der Versicherte die Beiträge selbst finanzieren.

Da ich dir keine Rechtsberatung geben darf - mein freundschaftlicher Rat. Wende dich an die AOK, lass dich beraten und beantrage eine Ratenzahlung.

Gruß

Andi

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo Kosta,

ja, leider ist das rechtens und so von der Deutschen Regierung so gewollt und beabsichtigt … !
Es wurde vor wenigen Jahren das Pflichtversicherungsgesetz eingeführt - damit in Dt. keiner mehr ohne Versicherungschutz ist (Ausländer, Obdachlose etc.) Die AOK muss leider jeden nachlaufen und die Versicherungslücken schließen und die Beiträge falls sie nicht von einen Träger (Sozialamt, Hartz IV) übernommen werden fordern und notfalls auch per Gerichtsvollzieher pfänden… da hat die AOK wie jede andere gesetzliche Krankenkasse wirklich keine andere Möglichkeit. leider ! der AOK macht es auch viel Arbeit in diesen Fällen dem Geld hinter her zu laufen.
Ausnahme wenn die Versicherungslücke nicht größer als 1 Monat ist, dann wird von der AOK nichts gemacht, da 1 Monat über den grds. 1-monatigen nachgehenden Leistungsanspruch abgedeckt wäre. In Deinem Fall geht es aber um 2 Monate und man kann die Situation leider nicht ändern, Du musst leider wie jeder andere auch zahlen. Ich würde einfach eine niedrige Ratenzahlung vereinbaren. Bei der AOK Würzburg kein Problem.
Die AOK hat als Krankenkasse vor Ort sehr gute Leistungen - in Bayern sogar die besten. Ein Wechsel der KK wäre aktuell eh nicht sinnvoll.
Durch die gesetzliche Lage gibt es hier keine Chance da raus zu kommen.
Mfg
Christian

Hallo,

ich muss leider schreiben, dass ich in dieser Hinsicht überhaupt keinen Schimmer habe. Versuche es bitte mal mit jemanden, der direkt bei der AOK und hier im Forum ist. Das ist die einzigste Möglichkeit oder direkt bei der AOK anfragen.
Tut mir leid!
A. Klement

Hallo,

AOK hat Recht. Seit 2007 darf es in D keine Nichtversicherten geben, das bedeutet, wenn es keine andere Möglichkeit besteht die Versicherung durchzuführen (Familienvesicherung,ALG-Bezug ect.), dann muss dich deine Krankenkasse zu einem Mindestbeitrag pflichtversichern. Das haben die auch gemacht. Wenn du wechselst, muss du den Betrag trotzdem zahlen. Das hat sich nicht die AOK ausgedacht, sondern der Gesetzgeber.

Mfg Katerina

Hallo Kosta,

ich bin kein Versicherungsexperte.!!!
Dennoch ist der Anspruch der AOK für mich nachvollziehbar.
Ich vermute, die AOK verlangt die 2 Monatsbeiträge, da du nicht unversichert sein darfst
-Versicherungspflicht -
und 2 Monate ins Land gingen, in denen du weder Hartz 4
beantragt hast, noch eine versicherungspflichtige Tätigkeit hattest.
Steht in dem Bescheid der AOk keine Begründung für die Forderung ? Ich würde auf jeden Fall zu meiner AOK Geschäftsstelle gehen und um Erläuterung bitten.
Im Zweifel kannst du auch 4 wochen lang Widerspruch einlegen.

Gruß Rainer

Hallo,

für jeden Tag einer Mitgliedschaft sind Beiträge zu bezahlen und offenbar bestand ja eine Mitgliedschaft. Sofern Sie die Beiträge nicht bezahlen können, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt bzw. an die Arge.

Ja, ist leider richtig, was die AOK verlangt, da im März/April keine andere, vorrangige Versicherungspflicht eintritt.

Grundlage ist §5 Abs.1 Nr. 13 a, darin heißt es:

Versicherungspflichtig sind…

Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

Somit müssen Sie freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Ist ein neues Gesetz seit 2007, das zwingt sozusagen die Leute, dass sie krankenversichert sind - war aber eher dafür gedacht jemandem, der ewig nicht mehr aus finanziellen Gründen krankenversichert war den Zugang zu einer Krankenversicherung zu ermöglichen.

Bei Ihnen hat das zur Folge, dass man sie per Gesetz zur Krankenversicherung zwingt.

AUSSER es würde die Möglichkeit bestehen, dass Sie sich andersweitig krankenversichern können - z.B. über eine Familienversicherung über einen Ehepartner.

Andernfalls müssten Sie die 280€ zahlen.

Jetzt mal ein Tipp aus der Praxis:
Kündigen Sie noch im Juni die Mitgliedschaft bei der AOK zum Ende des übernächsten Monats (30.08.10) und wechseln Sie zu einer anderen Kasse Ihrer Wahl, KKH-Allianz oder Techniker sind z.B. sehr gut.
Die AOK MUSS Ihnen eine Kündigungsbestätigung binnen 14 Tagen ausstellen!
Sagen Sie einfach, dass sie nicht bereit sind die 280€ zu zahlen, angemeldet zum 01.05.10 werde/wurden sie sowieso!
Sollte die AOK auf den Beiträgen bestehen, muss sie Sie erst ermahnen und nach frühestens 3 Monaten darf ein Ruhen Ihrer Leistungen geltend gemacht werden - bis dahin sind Sie aber schon längst woanders.
Meist stellt die Kasse dann das Mahnverfahren eh ein, da sie wissen, dass sie nix mehr bekommen, bzw. die Verwaltungskosten höher sind als die 280€ und sie in den 2 Monaten eh keine Leistung in Anspruch genommen haben.

Also rechtlich gesehen müssten Sie das Geld zahlen - in der Praxis könnten Sie sich durch eine Kündigung z.B. darum drücken.

Hallo costa,da ich schon seit meheren jahren selbständig bin kann ich dir auch sagen ,da du mit deinem 400 euro job nicht über deinem arbeitgeber krankenversichert warst; musst du dich ,da du auch kein arbeitslosengeld bekommen hast selbst versichern .In deutschland herrscht die pflicht sich zu versichern ob du krank bist oder nicht.Wenn du nichts beszahlst ,werden sie gegen dich gerichtlich vorgehen und es sich von dir holen.Haben die erstmal einen titel gegen dich so nimmt das ganze seinen lauf und du stehst automatisch in der schufa drin.Stehst du erstmal in der schufa drinn ,bekommst du nichts mehr .Weder von einer bank noch von einem versandhaus.Du solltest dich auf kleine ratenzahlungen einlassen ,die gehen in den meisten fällen darauf ein .Also mach nicht den fehler und bezahl aus sturheit nicht ,denn dann haast du nachher nochmehr probleme

lieben gruss susanne:smile:

Hallo Kosta,

natürlich gibt es Versicherte, die ihre Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst zahlen. Das sind in erster Linie die freiwillig Versicherten (nicht zu verwechseln mit einer Privatversicherung).

Immer dann, wenn KEINE Pflichtversicherung vorliegt (z.B. aufgrund einer Beschäftigung, aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld usw.), hast du die Möglichkeit, die FREIWILLIG weiterzuversichern. Dafür musst du dann natürlich auch Beiträge zahlen - alles andere wäre ja auch unlogisch.

Hast du also bei der AOK die freiwillige Weiterversicherung beantragt, musst du Beiträge zahlen. Kannst du diese nicht aufbringen, bleibt der Weg zum Jobcenter/zur Arge.
Wenn du die freiwillige Versicherung NICHT gewählt hast, entsteht eine Versicherungslücke -> d.h. deine Versicherung endet mit der letzten Beschäftigung und beginnt mit der nächsten.
Das geht aber nur dann, wenn du keine Leistungen in Anspruch genommen hast.

Lass dich bei der AOK genau für deinen Einzelfall beraten, da dies nur eine allgemeine Auskunft ist.

Gruß
Traveller

Hallo,

Sie werden nicht um die Zahlung herum kommen da in Deutschland Versicherungspflicht besteht. Ein Krankenkassenwechsel wird auch nichts bringen da die neue KK ebenfalls diese Lücke schließen muss, die Forderung allerdings von der alten KK eingezogen wird. Nötigenfalls auch durch Pfändung.

Da ich auf Grund einer Chance zu einer Ausbildung, bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt habe um dann ein 4 Wöchiges
Praktikum zu machen wurde angeblich nichts mehr eingezahlt.
Das Praktikum war auf 400 € Basis.

Nicht nur angeblich! Beiträge zur Sozialversicherung werden erst ab einem Gehalt von über 400,-- EUR fällig

Diese zwei Monate fehlen Ihnen ebenfalls in der Rentenversicherung.

Nach diesen 4 Wochen habe ich ALG 1 beantragt. Habe den
Ausbildungsplatz leider nicht bekommen.
Das Arbeitsamt hat 1 Monat gebraucht um mir zu sagen, das ich
keinen Anspruch mehr habe, weil ich vor meinem
Auslandsaufenthalt auch selber gekündigt hatte.
Das war dann der 2 Monat in dem die AOK kein Geld von mir
gesehen hat.

Ab Mai hab ich wieder angefangen zu arbeiten.
Ich war in den Monaten März und April nicht einmal beim Arzt
oder habe sonstige Leistungen in Anspruch genommen.

Das spielt ebenfalls keine Rolle.

Wofür soll ich denen jetzt 280 € abblättern? Ich hab den 2
Monaten genau 400 € gemacht.

Familienversichert war ich nicht, weil ich 23 Jahr alt bin.

Ich bin in keinster Weise bereit 280 € zu zahlen und überlege
jetzt die Versicherung zu wechseln.

Ist das überhaupt rechtens was die da abziehen? Hab noch nie
gehört das jemand seine Beiträge bei der AOK selber zahlen
muss. Ist doch keine Privatversicherung.

gruß
Kosta

Das ist alles rechtens und verankert im SGB IV.

Zufällig weiß ich sehr genau, dass man sehr viele Hinweise in Form von Schreiben seitens des Arbeitsamtes und der Krankenkasse erhält, damit genau so etwas nicht passiert. Wenn man diese, was leider viele machen, ignoriert, muss man mit den Folgen leben und die Konsequenzen tragen.

Viele Grüße
Christoph

Hallo Kosta,

zunächst einmal: Die Forderung der Kasse ist richtig und gesetzeskonform. In Deutschland herrscht seit 2007 für jeden Bürger eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Also jeder Bürger muss sich versichern ! Sofern kein Arbeitgeber oder das Arbeitsamt die Beiträge bezahlt, ist man dafür selber verantwortlich.
Bei der Forderung von ca.280 € handelt es sich um den Mindestbeitrag.

Ein Ratschlag für Dich auf deinem weiteren Wege:

Eine Versicherung schliesst man ab, um vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt zu sein und nicht um bei bereits eingetretenen Ereignissen einen Zahlmeister zu haben.
Sei froh, dass Du nicht krank warst, aber die Beiträge sind von Dir nachträglich auf alle Fälle zu bezahlen.
Dies alles klingt (für Dich) leider sehr hart, ist aber, wenn Du es mal in Ruhe oder zu einem späteren Zeitpunkt aus einem anderen Blickwinkel betrachtest völlig nachvollziehbar.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo,
wie vorab mitgeteilt wurde, besteht die Beitrags- und Versicherungspflicht und damit auch die Zahlungspflicht. Aufpassen! Gesetzliche Krankenkassen haben, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, eigene Vollziehungsbeamte und erstellen die Vollstreckungstitel und -aufträge selbst. Es kann also leider ganz schnell gehen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Zahlfrist einer Mahnung das Konto gepfändet ist oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Leider lässt das Gesetz den Kassen hier wenig Spielraum und besteht auf eine „zeitnahe“ Vollstreckung. Also gleich bei der Kasse melden, um ggf. Zahlungsmodalitäten (Ratenzahlung o. ä.) zu besprechen.

Hallo,

entschudlige, dass ich erst jetzt antworte:

leider musst du die 240 eur wirklich zahlen (ggf. halt ratenvereinbarung).

lt. gesetzt gibt es einfach eine versicherungspflicht in deutschland und wenn du anderweitig nicht abgesichert bist (beschäftigung über 400 eur oder rentenbezug oder bezug vom arbeitsamtleistungen), dann muss man sich selber versichern (140 eur mtl.).

leider kommt das auch oft vor, dass jemand rückwirkend zahlen muss, obwohl nicht mal leistungen in anspruch genommen wurden.

positiv natürlich: die versicherungszeiten sind durchgängig und wenn man mal leistungen aus der pflege oder so beantragt später, zählt jeder tag, weil da eine gewisse vorversicherungszeit erfüllt sein muss.

es tut mir leid, aber die zahlung wirst du wirklich tätigen müssen. auch wenn ich weiß, dass das ne ganz gemeine situation ist: du bist zu „alt“ für eine kostenlose versicherung" und zu „arm“ um die eigene versicherung überhaupt zu zahlen… :frowning:

aber: sei froh, inzwischen hast du eine absicherung und musst nicht mehr selber zahlen. :wink:

Hallo,

die AOK ist im Recht. Jeder Deutsche Staatsbürger muss versicheret sein. Wenn Sie arbeitslos oder nur in einem 400,00 Euro Job arbeiten, müssen Sie sich für dfiesen Zeitraum freiwillig ei der zuständigen Kasse versicheren. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Diese freiwillig Pflichtversicherung ist keine Privatversicherung.

Grüße

Jürgen

Hallo,

bei mir lag das selbe Problem vor (Dez.2009 bis jan.2010) nur dass meine AOK nicht so hartnäckig ist. Ich wurde zweimal auf die ausstehende Zahlung hingewiesen und habe dies immerwieder ignoriert.

Erst während einem Telefonat mit dem AOK-Service kam das Thema wieder auf und schien sogar bis dahin schon vergessen.

Letztlich ist die Kasse natürlich im Re4cht und ich werde natürlich auch zahlen. Aber für 2 Monate fallen nach meiner Rechnung max. um die 120Eur an, weil der Mindestbeitrag ca. 60Euro war. (27Jahre, Studium beendet und anschl. arbeitslos).

mfg

und wnn Aok keine vereinbarung mache will