In Anlage AV der Einkommensteuererklärung 2018 wird nach den „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2017“ in Zeile 10 gefragt. Die Erklärung dazu verweist auf die Durchschrift zur Meldung zur Sozialversicherung. Angenommen, man hat eben diese Meldung nicht und war 2017 teils voll beschäftigt und teils ALG-I-Empfänger, wie lassen sich diese „beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2017“ aus sonstigen Unterlagen eigens berechnen?
Servus,
man kann da reinschreiben, was man möchte - es hat eh keine Auswirkung. Z.B. das auf der Dezemberabrechnung unten links ausgewiesene SV-Brutto des Vorjahres, aber auch irgendwas frei Erfundenes: Vom FA werden da die Werte eingesetzt (wie übrigens auch bei der Frage ‚mittelbare oder unmittelbare oder überhaupt keine Begünstigung‘), die dorthin vom Träger der BAV und der RV übermittelt worden sind - egal was in der Steuererklärung steht.
Schöne Grüße
MM
Wow. Danke, das wusste ich nicht. Allerdings gibt es keine Dezemberabrechnung der Arbeitgebers - da war ich arbeitslos. Es gibt nur eine Abrechnung vom Arbeitsamt, mit zig Zahlen drauf.
Dann schaust du in den Vorjahresbescheid, da gibst du deinen Bruttoarbeitslohn ein, und aus dem Kleingedruckten („Erläuterungen“) des Bescheids suchst du dir den Betrag der Entgeltersatzleistungen raus, der muss auch in die Anlage AV.
Aber wie Aprilfisch schon schrieb, kosmisch gesehen ist das eigentlich für die Gallerie, man benötigt es hauptsächlich für Berechnungszwecke.