Beitragsrückerstattung ges. Rentenversicherung?

Hallo,

ich befinde im Status eines Beamten auf Lebenszeit und habe vorher im Angestelltenverhältniss 65 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingzahlt.

Gibt rechtlich es eine Möglichkeit irgendwie unter die 60 Monate zu kommen, ggf. über einen freiwilligen Verzicht von 6 Monaten der Beiträge, damit ich meine Beiträge aus den anderen 59 Monaten zurückerstattet bekomme.

Die gesetzliche Rente nach nur 65 Monaten Einzahlungszeitraum ist mehr als gering und daher hätte ich meine Beiträge lieber wieder, zur Not auch mit abstrichen!

Wer weiss Hilfe??
Vielen Dank im Voraus!

Grüße

Hallo,

das kannn ich leider nicht beantworten aber die GRV kann das!

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Kenne mich nur mit der Privaten aus. Sorry.

Hallo,
diese Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten.
Ich empf., sie einem Sozialvers.-Fachangestellten oder einem Juristen, der im Sozialrecht bewandert ist, zu stellen.
VG Jens

Die Rente ist ja eine Solidarversicherung und indem die beiträge drin bleiben, hilft man auch anderen. Also: Drinlassen ! W.

Hallo,

dies ist leider nicht mein Fachgebiet.

Da kann ich leider nicht helfen.

Hallo, da geht leider nichts mit Verzicht und so.
Sofern die „Wartezeit“ für die Regelaltersrente einmal erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung nicht mehr möglich, da ein Rentenanspruch besteht.
Die Rentenhöhe hängt aber bei weitem nicht allein ab von der Dauer der Versicherung, sondern mehr noch von der Höhe des Verdienstes.
Die Nr. vom Service-Telefon haben Sie ja, lassen Sie sich die Kontoklärung und dann eine Rentenauskunft erstellen, checken Sei, ob alles komplett ist, auch alle Ausbildungszeiten, arbeitslosigkeit etc. drin ist und daß lehrzeiten auch als Zeiten der „Berufsausbildung“ und nicht nur als Beitragszeiten im Versicherungsverlauf genannt sind. Hierzu Lehrvertrag einreichen und Gesellenbrief/ Facharbeiterzeugnis.
Bis zum möglichen Rentenbeginn gibt es auch eine „ERhöhung“ der möglichen Rente- auch wenn diese nicht so großartig sein wird.
Gruß
Marot

Hallo, da geht leider nichts mit Verzicht und so.
Sofern die „Wartezeit“ für die Regelaltersrente einmal erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung nicht mehr möglich, da ein Rentenanspruch besteht.
Die Rentenhöhe hängt aber bei weitem nicht allein ab von der Dauer der Versicherung, sondern mehr noch von der Höhe des Verdienstes.
Die Nr. vom Service-Telefon haben Sie ja, lassen Sie sich die Kontoklärung und dann eine Rentenauskunft erstellen, checken Sie, ob alles komplett ist, auch alle Ausbildungszeiten, arbeitslosigkeit etc. drin ist und daß lehrzeiten auch als " Zeiten der Berufsausbildung" und nicht nur als Beitragszeiten im Versicherungsverlauf genannt sind. Hierzu Lehrvertrag einreichen und Gesellenbrief/ Facharbeiterzeugnis.
Bis zum möglichen Rentenbeginn gibt es auch eine „ERhöhung“ der möglichen Rente- auch wenn diese nicht so großartig sein wird.
Gruß
Marot

Hallo, da geht leider nichts mit Verzicht und so.
Sofern die „Wartezeit“ für die Regelaltersrente einmal erfüllt ist, ist eine Beitragserstattung nicht mehr möglich, da ein Rentenanspruch besteht.
Die Rentenhöhe hängt aber bei weitem nicht allein ab von der Dauer der Versicherung, sondern mehr noch von der Höhe des Verdienstes.
Die Nr. vom Service-Telefon haben Sie ja, lassen Sie sich die Kontoklärung und dann eine Rentenauskunft erstellen, checken Sei, ob alles komplett ist, auch alle Ausbildungszeiten, arbeitslosigkeit etc. drin ist und daß lehrzeiten auch als " Zeiten der Berufsausbildung" und nicht nur als Beitragszeiten im Versicherungsverlauf genannt sind. Hierzu Lehrvertrag einreichen und Gesellenbrief/ Facharbeiterzeugnis.
Bis zum möglichen Rentenbeginn gibt es auch eine „ERhöhung“ der möglichen Rente- auch wenn diese nicht so großartig sein wird.
Gruß
Marot