BEITRAGSRÜCKSTAND bei der AOK

meine Freundin war ab 2009 bis 2011 selbstständig und pflichtversichert bei der AOK. Ab März 2011 war sie nicht mehr selbstständig und wieder familienversichert über ihren Mann. Nun hat sie aber nur die Grundversicherung wegen der Beitragsrückstände. Die AOK hat ihr eine Teilzahlung angeboten (50 Euro)aber da stand dann auch gleichzeitig drin das sie mit der Verjährungsfrist von 30 Jahren einverstanden ist. Nun die Frage verjähren die Rückstände bei der AOK nach 2 bzw nach 4 Jahren ???

Sozialversicherungsbeiträge, die nicht angemahnt wurden, verjähren nach 4 Jahren. Angemahnte SV-Beiträge verjähren nach 30 Jahren.

Hallo,

die allgemeine Verjährungsfrist ist 4 Jahre (§ 25 SGB IV)

MfG
Thomas H.

Hallo … ich kann diese Frage leider nicht beantworten. Da es sich ja aber um berechtigte Forderungen handelt, ist die Frage aber sicher auch nicht interessant für Ihre Freundin.

Gruß, Christian

Hallo, planlos1234,

bitte gib über das Internet die Frage: „Wann verjähren Beitragsrückstände bei der ges. Krankenkasse?“ ein. Die Rückstände müssen meines Erachtens vollständig zurückgezahlt werden. Weiteres übers Internet.
Alles Gute- Schaddie