hallo.
bin in der blöden situation, beitragsnachweise für minijobber ab 2008 nachreichen zu müssen.
habe leider noch keine komplette übersicht der prozentsätze und umlagen gefunden.
weiß einer von euch was?
gruß
michael
hallo.
bin in der blöden situation, beitragsnachweise für minijobber ab 2008 nachreichen zu müssen.
habe leider noch keine komplette übersicht der prozentsätze und umlagen gefunden.
weiß einer von euch was?
gruß
michael
Welche Prozent-Sätze bzw. Umlagen sind hier gemeint ?
Welche Prozent-Sätze bzw. Umlagen sind hier gemeint ?
Die für einen Mini-Jobber.
Hallo,
ich denke, eine Anfrage (per Internet) bei der Minijob-Zentrale genügt und du bekommst deine Daten.
Gruss
Czauderna
PS: Es gibt zwar einen Rechner im Netz, allerdings habe ich keinen gefunden der auch die vergangenen Jahre berücksichtigt.
hallo.
ich denke, eine Anfrage (per Internet) bei der
Minijob-Zentrale genügt und du bekommst deine Daten.
ja. wird wohl das beste sein.
Gruss
Czauderna
PS: Es gibt zwar einen Rechner im Netz, allerdings habe ich
keinen gefunden der auch die vergangenen Jahre berücksichtigt.
den hab ich schon
danke & gruß
michael
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es nicht um eine Beschäftigung im Privathaushalt handelt und das der Arbeitnehmer keine Erklärung zur Zahlung von Aufstockungsbeiträgen in der RV abgegeben hat. Der Punkt könnte aber nochmal geklärt werden, anscheinend war bisher nicht bekannt, dass überhaupt eine Beschäftigung besteht, daher könnte hier dem Arbeitnehmer eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden und er könnte die Erklärung noch rückwirkend abgeben, was bis Ende 2012 sonst per Gesetz nur für die Zukunft möglich war.
KV seit 2008: 13 %
RV seit 2008: 15 %
U1 2008: 0,1 %
U1 2009 bis 2011: 0,6 %
U1 2012 bis heute: 0,7%
U2 2009 bis 2010: 0,07 %
U2 2011 bis heute: 0,14 %
Insolvenzgeldumlage (UI) 2009: 0,07 %
Insolvenzgeldumlage (UI) 2010: 0,41 %
Insolvenzgeldumlage (UI) 2011: 0,0 % (nicht angefallen)
Insolvenzgeldumlage (UI) 2012: 0,04 %
Insolvenzgeldumlage (UI) 2013: 0,15 %
Pauschalsteuer, sofern nicht mit Lohnsteuerkarte besteuert: durchgehend 2 %.
Mit ein paar grundlegenden Excelkenntnissen kann man sich das auch recht einfach selber ausrechnen.
LG
S_E
hsllo.
erstmal danke für die zahlen!
ich gehe mal davon aus, dass es nicht um eine Beschäftigung im
Privathaushalt handelt und das der Arbeitnehmer keine
Erklärung zur Zahlung von Aufstockungsbeiträgen in der RV
abgegeben hat.
richtig. bzw. RV-aufstockung erst ab 2012. und diese beitragsnachweise wurden erstellt.
Mit ein paar grundlegenden Excelkenntnissen kann man sich das
auch recht einfach selber ausrechnen.
wie? was? ich kann doch nicht beitragssätze ausrechnen, die irgendjemand festgelegt hat…? oder was meinst du?
gruß
michael
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es nicht um eine Beschäftigung im
Privathaushalt handelt und das der Arbeitnehmer keine
Erklärung zur Zahlung von Aufstockungsbeiträgen in der RV
abgegeben hat.richtig. bzw. RV-aufstockung erst ab 2012. und diese
beitragsnachweise wurden erstellt.
Hier bitte aufpassen, die bl*** Gesetzesänderung hat ihre kleinen Tücken.
Es ist richtig, dass zum 01.01.2013 die Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro umgestellt wurde und das per se erst einmal Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht, d.h. das Aufstockungsbeiträge geleistet werden. Will der Arbeitnehmer das nicht, muss er eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber abgeben und der muss das dann der Minijobzentrale melden und die entscheidet dann, ob das so ok ist. Ich verwechsel das immer, aber ich glaube das heißt Opt-out-Möglichkeit.
Jetzt aber das große ABER: Bei einem am 31.12.2012 bereits bestehenden Minijob gelten erst einmal die alten Regelungen weiterhin. D.h. ist der Verdienst weiterhin nicht höher als 400 Euro, gilt das Altrecht weiter. Der Minijobber rutscht nicht automatisch in das Neurecht hinein. Weil das Altrecht weiterhin gilt, bleibt er per se auch erst einmal versicherungsfrei in der Rentenversicherung, d.h. der Arbeitgeber muss nur die Pauschalbeiträge abgeführen. Er hat aber die Möglichkeit, die Versicherungspflicht zu beantragen und der Arbeitgeber zieht ihm dann eben die fehlenden 3,9 % zum vollen RV-Beitrag vom Lohn ab. Hier sind wir dann bei der Opt-in-Möglichkeit. Mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2013 wurde hinsichtlich dieses Punktes quasi die Rechtslage um 180 Grad umgekrempelt.
Der Minijobber bleibt solange im Altrecht, wie er auch die Voraussetzungen hierfür erfüllt, d.h. maßgeblich, so lange er nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Zahlt der Arbeitgeber mehr, und zwar bis 450 Euro, dann rutscht er in das Neurecht und zwar mit allen Konsequenzen. Versicherungspflicht in der RV tritt ein und wenn er die nicht haben will, muss eben die entsprechende Erklärung abgegeben werden. Im Neurecht bleibt er dann auch bis ans Ende aller Tage, wer das Altrecht verloren hat, für den bleibt es auf immer und ewig verschlossen.
Mit ein paar grundlegenden Excelkenntnissen kann man sich das
auch recht einfach selber ausrechnen.wie? was? ich kann doch nicht beitragssätze ausrechnen, die
irgendjemand festgelegt hat…? oder was meinst du?
Nein, auch wenn ich bei manchen Arbeitgeber das Gefühl habe, dass die ihre eigenen Beitragssätze festlegen =)
Ich meine, dass man dazu keinen großartigen Rechner braucht, sondern das selber einfach ausrechnen kann.
Tabelle mit zwölf Zeilen machen, für jeden Monat des Jahres eine.
Erste Spalte: Entgelt.
Zweite Spalte: RV-Beitragssatz
Dritte Spalte: Beitrag aus Entgelt und Beitragssatz
Beispiel: Engelt steht in A3, Beitragssatz in A4. Dann in der Beitragsspalte, was dann A5 wäre, einfach eingeben: $A3*A4
Ab der vierten Spalte dann mit KV Beitragssatz und Beitrag daraus weitermachen, usw. Die Berechnungsformel brauch man sich dann nur zu kopieren aus der RV Spalte und man zieht es sich dann eben Monat für Monat runter.
Werden RV-Aufstockungsbeiträge geleistet, muss man ein wenig anders rechnen, aber da ich davon ausgehe, dass Altrecht weiterhin angewendet wird, kann man sich das erst einmal sparen.
LG
S_E