Hallo hannesr2,
eine 18jährige Abiturientin als „Schulmädchen“ zu bezeichen finde ich eigen - immerhin volljährig mit 18, eventuell kurz vor dem Studium an der Universität und somit intellektuell sicher nicht am unteren Ende der Leiter.
Warum darf sich nicht jemand, der weder verheiratet ist, noch Kinder hat, verlieben?
Ist das dein Begriff von „Erkrankung“ oder hast du den Krankheits-Code „F63.9“ der WHO gemeint, der sich auf nicht näher bezeichnete „Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle“ bezieht?
So gesehen ist sicher die Mehrheit der Menschheit „krank“ und du hast wohl nie diese „Krankheit“ erlebt.
Ist der Arbeitskollege deswegen nicht mehr zivilisiert, zuverlässig oder pflichtbewusst? Dazu würden mich deine Definitionen interessieren!
Gut gelaunt ist er auch noch?
Vielleicht hat der Arbeitskollege einfach erkannt, dass das Leben nicht nur aus Arbeit besteht, sondern dass es auch ein Privatleben gibt.
Warum darf er sich dann nicht jemanden aussuchen, sondern soll wohl - lässt sich irgendwie zwischen den Zeilen lesen - Damen aus der Firma…
Ich kann dir nur wünschen, dass du diese „Krankheit“ erfährst und erlebst, damit du dann auch mitreden kannst, wie es ist, verliebt zu sein, den besonderen Menschen einfach zu mögen und sich zu wünschen, in seiner Nähe sein zu können, mit ihm viel Zeit verbringen zu können, über Vieles sprechen zu können…
dafy