Beklagen klagen verklagen

Hallo!

Ich glaube, die Bedeutung des Wortes „verklagen“ zu wissen: Das hat mit dem Gericht und der Gerichtbarkeit zu tun: Wenn jemand jemanden vor Gericht verklagt. Anscheinend hat das Wort nur Anwendung/Verwendung im Gericht. Aber was ist der Unterschied zwischen „klagen“ und "beklagen? Im Duden habe ich natürlich beide Wörter nachgeschlagen. Es sieht aber aus, dass beides dieselbige Bedeutung hat. Kann jemand den Unterschiede für mich erläutern?

Danke

Bleiben wir beim Gericht.

Da spricht man auch vom Kläger (Ankläger = der Staatsanwalt oder auch derjenige der die Klage eingereicht hat (bei Zivilklage).
Und die Person die angeklagt ist nennt man Beklagter.

Alles hat die Grundform „Klage, klagen“.
Aber zw. klagen und beklagen gibt es auch außerhalb des Gerichts sinnvolle Anwendungen im Sprachgebrauch.

jemand klagt über Kopfschmerzen. Oder jemand beklagt sich(bei anderen) über etwas was ihn stört oder missfällt.

MfG
duck313

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Nein.
Du bringst Straf- und Zivilrecht durcheinander.
Im Zivilrecht gibt es den Kläger und den Beklagten. Der Kläger verklagt den Beklagten. Der Beklagte wird verklagt.
Im Strafrecht ist der Staatsanwalt Ankläger und er klagt den Angeklagten an. Der Angeklagte wird angeklagt.

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Hallo Christa,

ich glaube, das verstanden zu haben. Es gibt sogar ein paar andere Einträge von einigen Jahren in anderen Thread.
Meine Frage ist eher die Unterschiede zwischen „klagen“ und „beklagen“. Duck313 hat schon ein Beispiel genannt:

jemand klagt über Kopfschmerzen. Oder jemand beklagt sich(bei anderen) über etwas was ihn stört oder missfällt.

Das Beispiel ist jedoch in reflexiver Form
Grüße

:wink:
Das war mir klar, aber ich wollte das andere nicht in der falschen Form stehen lassen. Und ich wusste nicht, ob dir seine restlichen Beispiele reichen oder nicht.

Dann schau doch im Duden nach. :wink:

Das ist die erste Bedeutung von beklagen:
grafik

Bei 1f im Duden bei klagen steht als Beispiel:
„sie klagt über den Tod ihres Kindes, um ihr verlorenes Glück“

Ich bin der Meinung, dass man in diesem Fall auch „sie beklagt den Tod ihres Kindes“ sagen könnte. Das geht möglicherweise auch mit einigen der anderen Beispielen (bei den anderen Buchstaben von Ziffer 1), aber ob das mit allen geht? Vermutlich eher nicht.

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Hallo!

Chaos herrscht in meinem Kopf. Ich habe erst recht ein Durcheinander im Kopf. Ich verstehe immer noch nicht, was der Unterschied zwischen „klagen“ und „beklagen“ ist.

„Klagen“ kannst Du juristisch vor allen Gerichten mit Ausnahme des Strafgerichts. Da wird angeklagt. Klagen kannst Du aber auch unjuristisch über Dinge, die Dir widerfahren sind, von denen Du betroffen bist, …

Abgesehen von der Person des Beklagten gibt es juristisch kein beklagen als Verb.

Unjuristisch liegen klagen und beklagen im Sinne des zitierten Beispiels b) tatsächlich ganz eng beieinander. Ob Du etwas beklagst oder darüber klagst, macht regelmäßig keinen Unterschied.

Aber es gibt eben auch die andere Verwendung von beklagen nach Beispiel a), bei der man beklagen nicht durch klagen ersetzen kann. Das ist aber eine ganz spezifische (wie es ja auch dabei steht „gehobene Ausdrucksweise“) Geschichte in Bezug auf „Opfer/Schäden beklagen“ im Sinne von „es gab Opfer/Schäden“ durch ein bestimmtes Ereignis, wobei man mit der Verwendung von „zu beklagen“ zumindest ein wenig Anteilnahme/Mitgefühl in der Form ausdrückt, dass das natürlich alles Dinge sind, über die ein Betroffener dann auch klagen wird, weil er z.B. einen Angehörigen durch einen Unfall verloren hat. Gemeint ist hier aber nicht dieses tatsächliche klagen eines Betroffenen, sondern lediglich die nicht ganz so teilnahmslose neutrale Darstellung, dass es zu Opfern/Schäden gekommen ist (über die sicher jemand klagen wird). Dieses beklagen findest Du nur in Zeitungen/Nachrichten/… in Berichten über Unfälle, Naturkatastrophen, Anschläge, …

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