„Klagen“ kannst Du juristisch vor allen Gerichten mit Ausnahme des Strafgerichts. Da wird angeklagt. Klagen kannst Du aber auch unjuristisch über Dinge, die Dir widerfahren sind, von denen Du betroffen bist, …
Abgesehen von der Person des Beklagten gibt es juristisch kein beklagen als Verb.
Unjuristisch liegen klagen und beklagen im Sinne des zitierten Beispiels b) tatsächlich ganz eng beieinander. Ob Du etwas beklagst oder darüber klagst, macht regelmäßig keinen Unterschied.
Aber es gibt eben auch die andere Verwendung von beklagen nach Beispiel a), bei der man beklagen nicht durch klagen ersetzen kann. Das ist aber eine ganz spezifische (wie es ja auch dabei steht „gehobene Ausdrucksweise“) Geschichte in Bezug auf „Opfer/Schäden beklagen“ im Sinne von „es gab Opfer/Schäden“ durch ein bestimmtes Ereignis, wobei man mit der Verwendung von „zu beklagen“ zumindest ein wenig Anteilnahme/Mitgefühl in der Form ausdrückt, dass das natürlich alles Dinge sind, über die ein Betroffener dann auch klagen wird, weil er z.B. einen Angehörigen durch einen Unfall verloren hat. Gemeint ist hier aber nicht dieses tatsächliche klagen eines Betroffenen, sondern lediglich die nicht ganz so teilnahmslose neutrale Darstellung, dass es zu Opfern/Schäden gekommen ist (über die sicher jemand klagen wird). Dieses beklagen findest Du nur in Zeitungen/Nachrichten/… in Berichten über Unfälle, Naturkatastrophen, Anschläge, …