Ich habe durch die Teilhabe am Arbeitsleben einen Kurs mit Arbeitserprobung vom 1.11.2017 bis 31.5.2018 und bekam in der Zeit Übergangsgeld.War danach Arbeitslos.Die DRV hat mir jetzt wieder einen Kurs genehmigt.Daher jetzt meine Frage,muss ich den gesammten Antragsprozess für das Übergangsgeld mit Bescheinigung vom alten Arbeitgeber usw. nochmal machen oder gibt es eine Wiederbewilligung,wie beim Arbeitsamt,
Dank im Vorraus