Servus,
falls Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, wirst Du ziemlich sicher keinen Zuschlag bekommen, weil dann die Arbeit vor 4 Uhr nicht erlaubt ist, also möglichst verdeckt werden und nicht in Abrechnungen oder Zeitnachweisen auftauchen wird.
Falls Du 18 bist, wirst Du hoffentlich im ersten Lehrjahr einen Zuschlag von 2,00 € für jede Arbeitsstunde vor 4 Uhr bekommen.
Das ist nicht das Einzige, was in dem allgemeinverbindlichen einschlägigen Tarifvertrag geregelt ist. Du solltest Dir diesen als wichtige Ergänzung zum Ausbildungsvertrag auf jeden Fall besorgen, z.B. indem Du in die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten eintrittst.
Schöne Grüße
MM