Bekomme ich Nachtzuschlag in der Ausbildung?

Hallo ihr Lieben,

ich beginne im September 15 meine Lehre zur Konditorin und würde gerne wissen ob ich da einen Nachtzuschlag bekomme wenn ich um 1.30 Uhr anfange zu arbeiten und wenn ja, wie dieser berechnet wird, da ich ja nur das feste Azubigehalt bekomme und keinen Stundenlohn.

Hallo!

Besorge den für Dich zuständigen Tarifvertrag, da sollte es drin stehen.

Es gibt die Zuschläge extra zum Monatslohn.

Hier ein Beispiel:http://www.biv-wl.de/innungsbaecker/tarifvertraege/a…

MfG
duck313

Servus,

falls Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, wirst Du ziemlich sicher keinen Zuschlag bekommen, weil dann die Arbeit vor 4 Uhr nicht erlaubt ist, also möglichst verdeckt werden und nicht in Abrechnungen oder Zeitnachweisen auftauchen wird.

Falls Du 18 bist, wirst Du hoffentlich im ersten Lehrjahr einen Zuschlag von 2,00 € für jede Arbeitsstunde vor 4 Uhr bekommen.

Das ist nicht das Einzige, was in dem allgemeinverbindlichen einschlägigen Tarifvertrag geregelt ist. Du solltest Dir diesen als wichtige Ergänzung zum Ausbildungsvertrag auf jeden Fall besorgen, z.B. indem Du in die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten eintrittst.

Schöne Grüße

MM