Hallo,
wenn ein Bausparvertrag vor Ablauf des 7. Jahres gekündigt wird,
gibt es keine Wohnungsbauprämie.
Bei anderen bestehenden Bausparverträge, können natürlich die erforderlichen jährlichen Einzahlungen auch berücksichtigt werden.
Bei folgenden Einkommensgrenzen gibt es eine Wohnungsbauprämie:
Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie
Bruttoeinkommen Familienstand Angestellte +
Lohnempfänger / Beamte (2. Betrag)
Alleinstehende ohne Kinder 30.785,- EUR 28.536,- EUR
Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend 36.241,- EUR 33.348,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder 58.904,- EUR 55.272,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind 66.111,- EUR 62.280,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder 73.119,- EUR 69.288,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder 80.127,- EUR 76.298,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder 61.569,- EUR 57.072,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind 69.468,- EUR 64.080,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder 77.544,- EUR 71.088,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder 85.620,- EUR 78.096,- EUR
Allerdings darauf achten, dass bei Bausparverträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden das geförderte Guthaben dann wohnwirtschaftlich verwendet werden muss.
z.B. Kauf einer Immobilie, oder Renovierungen.
Viele Grüße!
Merger