Bekomme ich Wohnungsbauprämie

Hallo Freunde,

leider musste ich vor ein paar Wochen meinen Bausparvertrag auflösen. ABgeschlossen habe ich diesen im Jahr 2006.Meine Frau hat aber schons eit 1995 durchgehend dieverse Bausparverträge.Wir sind seit 2002 verheiratet.Prämienberechtigt sind wir
Jetzt wollte ich Fragen wie schaut es da mit der Wohnungsbauprämie aus,da ich meinen Vertrag ja vor Ablauf von 7 Jahren gekündigt habe. Entfällt dann meine Wohnungsbauprämie oder wird Sie meiner Frau angerechnet,da wir ja steuerlich zumsammen veranalagt sind.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank schon einmal

Hallo,

also. Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf der 7 jährigen Bindungsfrist kündigen ist das IMMER Prämienschädlich.

Das heißt die Prämie entfällt für alle beantragten Jahre!

Wenn Ihre Frau aber auch Verträge hat, kann sie künftig die komplette Prämie beantragen.

Wenn Sie zusammen Veranlagt sind und unter 51200 EUR liegen können Sie auf maximal 1024 EUR pro Jahr 8,8 % Wohnungsbauprämie beantragen.

Wahrscheinlich haben Sie es bisher so gemacht, dass wenn Ihre Frau und Sie den Wohnungsbauprämienantrag von der Bausparkasse erhalten haben sie die Anträge BEIDE verschickt haben.

Dann wird es wahrscheinlich so sein, dass ein Teil der Prämie auf Ihrem Vertrag beantragt wurde und ein Teil auf dem Vertrag Ihrer Frau (vorausgesetzt Sie haben genug in die Verträge eingezahlt).

Ihr Teil ist jetzt weg.

Ab sofort können Sie alles auf den Vertrag Ihrer Frau einzahlen und dort die komplette Prämie beantragen.

Kleiner Tip für die Zukunft: Es gibt Bausparkassen wo Sie nur einen Teil des Guthabens auszahlen lassen können. Da wird dann die Prämie anteilig zurückgerechnet, je nachdem was sie eingezahlt haben.
Vielleicht gehört Ihre Bausparkasse zu denen, die das gemacht hätten.

Am besten dort einmal nachfragen. (nur für die zukunft) Eine Auszahlung ist in der Regel immer günstiger als die Kündigung des Vertrages.

) Hoffe, ich konnte helfen,

Viele Grüße

Hallo,

wenn ein Bausparvertrag vor Ablauf des 7. Jahres gekündigt wird,
gibt es keine Wohnungsbauprämie.

Bei anderen bestehenden Bausparverträge, können natürlich die erforderlichen jährlichen Einzahlungen auch berücksichtigt werden.

Bei folgenden Einkommensgrenzen gibt es eine Wohnungsbauprämie:

Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie

Bruttoeinkommen Familienstand Angestellte +
Lohnempfänger / Beamte (2. Betrag)
Alleinstehende ohne Kinder 30.785,- EUR 28.536,- EUR
Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend 36.241,- EUR 33.348,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder 58.904,- EUR 55.272,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind 66.111,- EUR 62.280,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder 73.119,- EUR 69.288,- EUR
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder 80.127,- EUR 76.298,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder 61.569,- EUR 57.072,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind 69.468,- EUR 64.080,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder 77.544,- EUR 71.088,- EUR
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder 85.620,- EUR 78.096,- EUR

Allerdings darauf achten, dass bei Bausparverträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden das geförderte Guthaben dann wohnwirtschaftlich verwendet werden muss.
z.B. Kauf einer Immobilie, oder Renovierungen.

Viele Grüße!
Merger