Bekommt man den Führerschein zurück wenn die Strafe nicht bezahlt ist?

Frage zu folgendem Sachverhalt:

Jemand verliert seinen Führerschein wegen Alkohol und
Fahrerflucht. Ihm wird die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen und er wird zu einer
Geldstrafe verurteilt.

Jetzt zahlt diese Person die Geldstrafe nicht und soll ca
400 Sozialstunden leisten.

Davon leistet er ca 15 Stunden ab und geht dann einfach
nicht mehr hin.

Danach wird ihm nochmals Ratenzahlung angeboten (so langsam zweifele
ich an unserem Rechtsstaat) und bis jetzt bezahlt er eine Rate. Jetzt ist aber
das Jahr des Führerscheinentzuges mittlerweile abgelaufen….

Nun meine Frage:

Bekommt diese Person eventuell den Führerschein zurück???

Wie oben beschrieben ist die Geldstrafe noch lange nicht
bezahlt……

Bin zwar kein Jurist, aber der gesunde Menschenverstand sagt doch schon, das die Person den FS nicht bekommt solange die Geldstrafe/Arbeitsauflage nicht abgegolten ist. Alles andere würde doch den Glauben an die Justiz in seinen Grundsäulen erschüttern.

In einem Land in dem „polizeibekannte Intensivtäter“ auch nach der x-ten Straftat frei auf der Strasse herumlaufen sollte man nicht zu laut von „Glauben an die Justiz“ reden…

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Eigentlich auch meine Meinung, aber wir haben über den Fall
im Dunstkreis gesprochen und jemand war der Meinung der FS wird wieder erteilt.
Mich wundert allein die Tatsache, dass jemand die Justiz so lange hinhalten (
fast verarschen) kann. Ich meine die Person gehört längst in den Knast. Wenn ich
die Höhe der Rate sehe zahlt er noch ca. 4 Jahre dran und damit wäre der FS
noch ne weile auf Urlaub, was ich für durchaus
OK halte.

Sehe ich jetzt mal aus einem anderen Blickwinkel:

  • Was, wenn der Verurteilte keine 400 Stunden in einem Jahr ableisten kann (das ist eine ganze Menge)?
  • Was, wenn der Verurteilte nur ALG2 bezieht und in kleinen Raten zahlt bzw. zahlen muss?
  • Was, wenn der Verurteilte seinen Führerschein braucht um Geld für die Strafe zu verdienen (z.B. Berufskraftfahrer)?

Ich finde, es ergibt sich keinesfalls zwingend, das die Rückgabe des FS an die Abzahlung/Ableistung der Strafe gebunden ist.

Gruß,
Steve

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Dann geht er wohl arbeiten und die Raten sollten kein Thema sein.

Dann geht er keiner geregelten Arbeit nach (jedenfalls in den allermeisten Fällen) und kann die Stunden ableisten.

Sorry, aber das hätte er sich überlegen sollen bevor er besoffen abhaut.

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Der Verurteilte arbeitet nicht und hätte alle Zeit der Welt die 400 Stunden abzuleisten…er ist einfach nicht mehr erschienen und hat sich um nichts gekümmert…

Da muß ich dir natürlich uneingeschränkt Recht geben. Traurig.

klugsch Naja, zurück bekommt er ihn nicht (wurde ja eingezogen) /klugsch

ich sehe aber nicht, wie ein korrekter Antrag auf Neuererteilung deswegen abgelehnt werden könnte.

bei alkohol und fahrerflucht wird doch wohl eine mpu verlangt werden?

er bekommt den führerschein gar nicht zurück, er muss ihn neu machen.

und dafür wurde eine sperrfrist gesetzt, die erstmal genau gar nichts mit den sozialstunden etc. zu tun hat.

mal umgekehrt gefragt: wenn einer genug geld hat und die strafe bezahlen kann, darf er deiner meinung nach dann also früher wieder fahren als jemand, der das nicht kann? fändest du das dann gerechter?

Darum geht es nicht. Führerscheinentzug (Sperrfrist) ist die eine Sache, Geldstrafe oder Arbeitsauflage die andere.

genau. das sind zwei völlig verschiedene dinge, die man nicht vermischen sollte.

warum tust du und andere hier das dann trotzdem?

Hi,
die Neuerteilung der FE ist eine Sache der Verwaltung und hat mit den nicht abgelegten Sozialstunden und der nicht gezahlten Strafe nix zu tun.
Allerdings steht hier zu erwarten, dass die Behörde eine MPU anordnet - und dabei kommt dann das andere auch zur Sprache - und allein darum sehe ich schon die Probleme, überhaupt diese zu bestehen.

CU
HaWeThie

Wenn das so verstanden wurde, hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Keinesfalls kann man ein Fahrverbot mit Geld verkürzen oder gar ausser Kraft setzen. Belegt ein Richter einen Delinquenten mit einer derart hohen Arbeitsauflage, wird er sich etwas dabei denken. Ich kann mir nicht vorstellen, das er das bei einem Vollzeit arbeitenden Menschen macht. Ist die Sperrfrist verstrichen und sind die Auflagen nicht erfüllt (obwohl die Möglichkeit gegeben war) , bleibt der FS eben eingezogen. So jedenfalls mein Dafürhalten ohne Anspruch auf Rechtssicherheit.

Ach so. Manchmal vergesse ich, wie einfach alles ist und wie rational die Menschen sind.

das hat auch niemand hier behauptet.

das eine ist die sperrfrist, das andere ist die strafe. das hat NICHTS miteinander zu tun. die strafe ist KEINE auflage für die sperrfrist.

du und andere haben den sinn der sperrfrist offensichtlich in keiner weise verstanden. sie ist KEIN TEIL DER STRAFE! sie ist eine vermutung des richters, wie lange es wohl dauern könnte, bis der angeklagte das richtige verhalten im straßenverkehr gelernt hat. und das verhalten im straßenverkehr hat eben erstmal nichts damit zu tun, ob er seine strafe für das vergehen bezahlt hat.

ist doch wirklich nicht sooo schwer zu verstehen.

Doch, hat jeder verstanden.

Ja, meine Meinung. Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und Auflagen erfüllt wurden auf jeden Fall. In diesem Fall hat der Typ monatelang Zeit gehabt seine Arbeitsauflagen zu erfüllen (da wohl arbeitslos) Hat er aber nicht gemacht. Na, die Führerscheinstelle wird das Verhalten hoffentlich mit zumindest einer MPU belegen. Für mich liegen hier klar charakterliche Defizite vor.

ich weiß jetzt wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Frag ich mich auch. Na, ggf. sollte erneute Reflexion des Gesagten helfen.