Frage zu folgendem Sachverhalt:
Jemand verliert seinen Führerschein wegen Alkohol und
Fahrerflucht. Ihm wird die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen und er wird zu einer
Geldstrafe verurteilt.
Jetzt zahlt diese Person die Geldstrafe nicht und soll ca
400 Sozialstunden leisten.
Davon leistet er ca 15 Stunden ab und geht dann einfach
nicht mehr hin.
Danach wird ihm nochmals Ratenzahlung angeboten (so langsam zweifele
ich an unserem Rechtsstaat) und bis jetzt bezahlt er eine Rate. Jetzt ist aber
das Jahr des Führerscheinentzuges mittlerweile abgelaufen….
Nun meine Frage:
Bekommt diese Person eventuell den Führerschein zurück???
Wie oben beschrieben ist die Geldstrafe noch lange nicht
bezahlt……